European
Data Catalogues
Dataset

CKAN

Sub menu


Kartendienst Naturschutz

Dataset Profile

Odm ID
c57eb3f0-c668-4d89-a137-7fe4911d5d66
Title
Kartendienst Naturschutz
Notes
Der Kartendienst stellt folgende Informationen zur Verfügung:

Bestandserfassung für den Naturschutz

Im Laufe des Jahres werden vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) landesweit bestimmte Arten und Biotope erfasst. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass Grundstücke, auf denen diese Arten und Biotope vorkommen, betreten werden. Die Untersuchungen dienen der Kartierung bzw. Dokumentation der heimischen Arten und Biotope, die u.a. zur Erfüllung gesetzlicher Überwachungs- und Berichtspflichten gegenüber der EU aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) erforderlich ist.

- Landesgrenze inkl. 12 Seemeilen-Zone

- Untere Naturschutzbehörden

Naturräumliche Regionen und Unterregionen DTK50

Die in Niedersachsen bereits Anfang der 1980er-Jahre eingeführten Naturräumlichen Regionen Niedersachsens wurden im November 2010 überarbeitet. Anlass für die überarbeitete Darstellung war der seit 1. März 2010 geltende § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Danach sind nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen durch Ersatzmaßnahmen in dem betroffenen Naturraum zu kompensieren. Eine Neuerung gegenüber der bisherigen Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist die Erweiterung der Region 1 jenseits der Ostfriesischen Inseln bis zur Grenze der 12-Seemeilen-Zone, begründet durch die Bedeutung der Meeresflächen für Natura 2000 und durch das Erfordernis der Prüfung und Kompensation verschiedener Projekte in diesen Bereichen (insbesondere Bau von Windkraftanlagen und Leitungen). In der vorliegenden Karte werden vier der neun Regionen in jeweils zwei Untereinheiten unterteilt. Diese Untereinheiten sind nicht für die Eingriffsregelung relevant, sondern betreffen andere fachliche Fragestellungen. Die Naturräumlichen Regionen und ihre Abgrenzungen, die Rote-Liste-Regionen sowie die biogeographischen Regionen sind im Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 4/2010 näher erläutert.

Naturräumliche Regionen DTK50

Die in Niedersachsen bereits Anfang der 1980er-Jahre eingeführten Naturräumlichen Regionen Niedersachsens wurden im November 2010 überarbeitet. Anlass für die überarbeitete Darstellung war der seit 1. März 2010 geltende § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Danach sind nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen durch Ersatzmaßnahmen in dem betroffenen Naturraum zu kompensieren. Eine Neuerung gegenüber der bisherigen Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist die Erweiterung der Region 1 jenseits der Ostfriesischen Inseln bis zur Grenze der 12-Seemeilen-Zone, begründet durch die Bedeutung der Meeresflächen für Natura 2000 und durch das Erfordernis der Prüfung und Kompensation verschiedener Projekte in diesen Bereichen (insbesondere Bau von Windkraftanlagen und Leitungen). In der vorliegenden Karte werden vier der neun Regionen in jeweils zwei Untereinheiten unterteilt. Diese Untereinheiten sind nicht für die Eingriffsregelung relevant, sondern betreffen andere fachliche Fragestellungen. Die Naturräumlichen Regionen und ihre Abgrenzungen, die Rote-Liste-Regionen sowie die biogeographischen Regionen sind im Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 4/2010 näher erläutert.

Für die Brutvögel wertvolle Bereiche (2006)

Dieser Layer gibt einen Überblick über avifaunistisch wertvolle Bereiche für Brutvögel in Niedersachsen. Als Avifauna wird die Gesamtheit aller in einer Region vorkommenden Vogelarten bezeichnet. Die der Fachbehörde für Naturschutz vorliegenden avifaunistischen Daten werden gebietsbezogen bewertet. Diese Bewertung erfolgt getrennt für Brut- und Gastvögel nach standardisierten Bewertungsverfahren. Es erfolgte die Bewertung von Daten aus dem Zeitraum 1993 bis 2005 (bzw. 2006) an Hand des in Niedersachsen angewendeten Bewertungssystems für Brutvogellebensräume (Informationsdienst 6/97) auf der Grundlage der Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel 6. Fassung, Stand 2002 (Infodienst 5/2002). Aus den im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten - Erfassungsprogramms gemeldeten Daten wurden für die Bewertung eines Gebietes die aktuellsten Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen. Im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramms werden keine landesweit flächendeckenden regelmäßigen Kartierungen durchgeführt, sondern es handelt sich um eine Datensammlung von ehrenamtlichen und z. T. beauftragten Bestandserfassungen. Für nicht abgegrenzte Bereiche liegen keine oder nicht ausreichende Brutvogel-Bestandszahlen vor, so dass keine Einstufung erfolgen konnte. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Bereiche ohne Bedeutung für die Brutvogelfauna sind! Für Gebiete mit dem Attribut „Status offen“ liegen ebenso keine oder nicht ausreichende Bestandszahlen vor, so dass keine Einstufung erfolgen konnte. Dies besagt aber auch in diesem Fall nicht, dass die Bereiche keine avifaunistische Bedeutung haben. Die Europäischen Vogelschutzgebiete erhalten bei der Bewertung der Brutvögel einen gesonderten Wert (EU-VSG). Datenerhebung im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten - Erfassungsprogramms. Es werden keine landesweit flächendeckenden regelmäßigen Kartierungen durchgeführt, sondern es handelt sich um eine Datensammlung von ehrenamtlichen und z. T. beauftragten Bestandserfassungen. Die Geometrien sind nur auf Basis der TK 1:50.000 aussagekräftig. Die Digitalisierung erfolgte auf Grundlage der topografischen Karte 1:50.000

Für die Brutvögel wertvolle Bereiche (2010)

Dieser Layer gibt einen Überblick über avifaunistisch wertvolle Bereiche für Brutvögel in Niedersachsen. Als Avifauna wird die Gesamtheit aller in einer Region vorkommenden Vogelarten bezeichnet. Die der Fachbehörde für Naturschutz vorliegenden avifaunistischen Daten werden gebietsbezogen bewertet. Diese Bewertung erfolgt getrennt für Brut- und Gastvögel nach standardisierten Bewertungsverfahren. Es erfolgte die Bewertung von Daten aus dem Zeitraum 2005 bis 2009 an Hand des in Niedersachsen angewendeten Bewertungssystems für Butvogellebensräume (Informationsdienst 6/97) auf der Grundlage der Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel 7. Fassung, Stand 2007 (Infodienst 3/2007;). Aus den im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramms gemeldeten Daten wurden für die Bewertung eines Gebietes die aktuellsten Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen. Im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten - Erfassungsprogramms werden keine landesweit flächendeckenden regelmäßigen Kartierungen durchgeführt, sondern es handelt sich um eine Datensammlung von ehrenamtlichen und z. T. beauftragten Bestandserfassungen. Für nicht abgegrenzte Bereiche liegen keine oder nicht ausreichende Brutvogel- Bestandszahlen vor, so dass keine Einstufung erfolgen konnte. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Bereiche ohne Bedeutung für die Brutvogelfauna sind! Für Gebiete mit dem Attribut „Status offen“ liegen ebenso keine oder nicht ausreichende Bestandszahlen vor, so dass keine Einstufung erfolgen konnte. Dies besagt aber auch in diesem Fall nicht, dass die Bereiche keine avifaunistische Bedeutung haben. Die Europäischen Vogelschutzgebiete erhalten bei der Bewertung der Brutvögel einen gesonderten Wert (EU-VSG). Für ausgewählte Arten erfolgte eine Sonderbewertung entsprechend des aktualisierten Bewertungsverfahrens. Gebiete mit dem Hinweis „siehe Bewertung 2006“ wurden in der Bewertung 2010 mit „Status offen“ klassifiziert, da i. d. R. seit 2005 keine Daten vorlagen. Im Sinne des Vorsorgeprinzips sollte dann auf die Bewertung 2006 zurückgegriffen werden. Datenerhebung im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten - Erfassungsprogramms. Es werden keine landesweit flächendeckenden regelmäßigen Kartierungen durchgeführt, sondern es handelt sich um eine Datensammlung von ehrenamtlichen und z. T. beauftragten Bestandserfassungen. Die Geometrien sind nur auf Basis der TK 1:50.000 aussagekräftig. Die Digitalisierung erfolgte auf Grundlage der topografischen Karte 1:50.000

Gastvögel - Avifaunistisch wertvolle Bereiche

Dieser Layer gibt einen Überblick über avifaunistisch wertvolle Bereiche für Gastvögel in Niedersachsen. Als Avifauna wird die Gesamtheit aller in einer Region vorkommenden Vogelarten bezeichnet. Die der Fachbehörde für Naturschutz vorliegenden avifaunistischen Daten werden gebietsbezogen bewertet. Diese Bewertung erfolgt getrennt für Brut- und Gastvögel nach standardisierten Bewertungsverfahren (Bewertungsstufen von "lokale" bis "internationale Bedeutung", vgl. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 6/97).Grundlage sind die Gastvogel-Daten der Wasser- und Watvogelzählungen aus dem Zeitraum 1997 bis 2006. Alle vorliegenden Daten von 1997 bis 2006 wurden bewertet. Für die Bewertung eines Gebietes wurden Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen wurden. Die regelmäßige Erhebung und Bewertung von Daten zu Gastvögeln erfolgt ausschließlich auf den dargestellten Flächen. Die Geometrien sind nur auf Basis der TK 1:50.000 aussagekräftig. Die Digitalisierung erfolgte auf Grundlage der topografischen Karte 1:50.000 unter Anwendung des Niedersächsischen Vogelarten-Erfasssungprogramm.

Für die Fauna wertvolle Bereiche

Diese digitale Übersicht stellt für die Fauna wertvolle Bereiche Niedersachsens dar. Grundlage sind dabei gebietsbezogene Daten aus dem Tierarten-Erfassungsprogramm. Die aus diesen Gebieten vorliegenden Daten werden, soweit sie nicht älter als 10 Jahre sind, tiergruppenweise bewertet. Wird bei diesem standardisierten Verfahren ein bestimmter Schwellenwert erreicht, so werden diese Gebiete als aus landesweiter Sicht für die Fauna wertvolle Bereiche eingestuft. Berücksichtigt wurden alle Tiergruppen außer der Vögel, die separat in einem anderen Layer behandelt werden. Die Geometrien sind nur auf Basis der TK 1:50.000 aussagekräftig. Die Digitalisierung erfolgte auf Grundlage der topografischen Karte 1:50.000 unter Anwendung des Niedersächsischen Tierarten-Erfasssungprogramm.

Landesweite Biotopkartierung

Grundlage dieser digitalen Übersicht sind die Ergebnisse der Erfassung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen. Die dargestellten Bereiche sind Flächen mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Ökosystemschutz sowie den Schutz erdgeschichtlicher Landschaftsformen, die zum Zeitpunkt der Kartierung aus Sicht der Fachbehörde für Naturschutz schutzwürdig waren. Die Geometrien sind nur auf Basis der TK 1:50.000 aussagekräftig. Die Digitalisierung erfolgte auf Grundlage der topografischen Karte 1:50.000 unter Anwendung des Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen.

Nordische Gastvögel (FM-Nr. 421-422)

Niedersachsen hat aufgrund seiner geographischen Lage und seiner spezifischen, großflächigen Watt-, Marsch- und Feuchtbiotope des Binnenlandes eine herausragende Bedeutung als Lebensraum für geschützte Zug- und Rastvögel wie Sing- und Zwergschwäne sowie nordische Gänse. Ziel des Kooperationsprogramms Naturschutzes ist es, langfristig den Bestand der durchziehenden und überwinternden nordischen Gastvögel zu gewährleisten. Dies wird durch die extensive Bewirtschaftung von störungsarmen Rast- und Nahrungsflächen in Ausrichtung auf den Rastzyklus erreicht. Den nordischen Gastvögeln wird damit eine ruhige Nahrungsaufnahme zur Bildung von Fettreserven ermöglicht, um den erhöhten Energiebedarf während des Heimzuges in die arktischen Brutgebiete decken zu können. Niedersachsen kommt damit seinen internationalen Schutzverpflichtungen nach, die sich insbesondere aus der EU-Vogelschutzrichtlinie, der Ramsar Konvention und der Bonner Konvention ergeben. Die Maßnahmen sollen außerdem zu einer räumlichen Konzentration der rastenden Vögel führen und damit gleichzeitig zu einer Minderung des Konfliktpotentials zwischen Landwirtschaft und Naturschutz durch Vogelfraß beitragen. Der Teilbereich nordische Gastvögel teilt sich wiederum auf in den Unterteilbereich "Acker" (FM-Nr. 421) und den Unterteilbereich "Dauergrünland" (FM-Nr. 422).Quelle: NLWKN; Daten 2013; Ansprechpartner: Frank Kruse, MU, Tel.: (0511) 120-3540

Erschwernisausgleich (FM-Nr. 450)

Für erhebliche Erschwernisse oder Beschränkungen der wirtschaftlichen Bodennutzung auf Grünlandgrundstücken in Naturschutzgebieten, Nationalparken und Flächen, die gemäß §§ 28 a und 28 b geschützt sind, wird eine Ausgleichszahlung angeboten. Ziel der Maßnahmen ist es auch, den Aufbau eines kohärenten Schutzgebietsystems Natura 2000 zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu unterstützen. Der durch die EU-kofinanzierte Erschwernisausgleich soll in den hoheitlich geschützten Natura 2000 Gebieten sowie den hoheitlich geschützten Trittsteinbiotopen zur Verbesserung der ökologischen Kohärenz des Schutzgebietssystems gemäß Artikel 10 der FFH-Richtlinie gewährt werden.Quelle: NLWKN; Daten 2013; Ansprechpartner: Frank Kruse, MU, Tel.: (0511) 120-3540

Dauergrünland (FM-Nr. 412)

Die für Niedersachsen charakteristischen Grünlandtypen mit ihren Pflanzengesellschaften und Tierarten sind in den letzten Jahrzehnten infolge der Nutzungsintensivierung der Landwirtschaft sowohl im Flächenumfang als auch in der naturschutzfachlichen Qualität (z.B. Artenzahlen) zurückgegangen. Ziel des Kooperationsprogramms Naturschutz ist es, den Lebensraum Dauergrünland mit den daran gebundenen Pflanzen und Tierarten langfristig zu erhalten und zu entwickeln. Es ist keine Festlegung auf nur eine ganz bestimmte Art von Grünland erfolgt und somit die Förderung von Grünlandflächen verschiedenster Arten möglich. Im Sinne der förderrechtlichen Definition müssen die Flächen von Gräsern oder anderen Grünfutterpflanzen dominiert werden. U.a. stellen Borstgrasrasen, Kalkmagerrasen, Feucht- und Nasswiesen (seggen-, binsen- oder hochstaudenreich) aber auch neues Grünland grundsätzlich solche Grünlandnutzungen dar und genügen in der Regel ebenfalls dieser Definition von Dauergrünland. Die Förderung des Dauergrünlandes ist in Niedersachsen sehr eng mit dem NAU/BAU-Programm des ML verbunden [Link ML]. Der Teilbereich wird als aufbauende bzw. ergänzende Förderung angeboten. Das nachfolgende Schaubild verdeutlicht diese beiden modularen Baukastensysteme. Der Teilbereich Dauergrünland teilt sich wiederum auf in den Unterteilbereich "ergebnisorientierte Honorierung" (FM-Nr. 411) und den Unterteilbereich "handlungsorientierte Honorierung" (FM-Nr. 412). Unterteilbereich "handlungsorientierte Honorierung" (FM-Nr. 412): Gefördert wird im Rahmen einer fünfjährigen Vereinbarung die Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen unter bestimmten Bedingungen, zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen für die Vogel- und sonstige Tierwelt sowie der für die Standorte typischen Flora. Quelle: NLWKN; Daten 2013; Ansprechpartner: Frank Kruse, MU, Tel.: (0511) 120-3540

Dauergrünland (FM-Nr. 411)

Die für Niedersachsen charakteristischen Grünlandtypen mit ihren Pflanzengesellschaften und Tierarten sind in den letzten Jahrzehnten infolge der Nutzungsintensivierung der Landwirtschaft sowohl im Flächenumfang als auch in der naturschutzfachlichen Qualität (z.B. Artenzahlen) zurückgegangen. Ziel des Kooperationsprogramms Naturschutz ist es, den Lebensraum Dauergrünland mit den daran gebundenen Pflanzen und Tierarten langfristig zu erhalten und zu entwickeln. Es ist keine Festlegung auf nur eine ganz bestimmte Art von Grünland erfolgt und somit die Förderung von Grünlandflächen verschiedenster Arten möglich. Im Sinne der förderrechtlichen Definition müssen die Flächen von Gräsern oder anderen Grünfutterpflanzen dominiert werden. U.a. stellen Borstgrasrasen, Kalkmagerrasen, Feucht- und Nasswiesen (seggen-, binsen- oder hochstaudenreich) aber auch neues Grünland grundsätzlich solche Grünlandnutzungen dar und genügen in der Regel ebenfalls dieser Definition von Dauergrünland. Die Förderung des Dauergrünlandes ist in Niedersachsen sehr eng mit dem NAU/BAU-Programm des ML verbunden [Link ML]. Der Teilbereich wird als aufbauende bzw. ergänzende Förderung angeboten. Das nachfolgende Schaubild verdeutlicht diese beiden modularen Baukastensysteme. Der Teilbereich Dauergrünland teilt sich wiederum auf in den Unterteilbereich "ergebnisorientierte Honorierung" (FM-Nr. 411) und den Unterteilbereich "handlungsorientierte Honorierung" (FM-Nr. 412). Unterteilbereich "ergebnisorientierte Honorierung" (FM-Nr. 411): Gefördert wird im Rahmen einer fünfjährigen Vereinbarung die Erhaltung pflanzengenetisch wertvoller Grünlandvegetation auf bestimmten Einzelflächen des Betriebes in Form einer ergebnisorientierten Honorierung zum Zwecke einer Stärkung des eigenverantwortlichen Handelns. Hierzu muss der Bewirtschafter jährlich neben der vorgeschriebenen landwirtschaftlichen Nutzung das Vorkommen von insgesamt sechs Pflanzenkennarten aus der in der Richtlinie genannten Kennartenliste nachweisen. Quelle: NLWKN; Daten 2013; Ansprechpartner: Frank Kruse, MU, Tel.: (0511) 120-3540

Besondere Biotoptypen (FM-Nr. 441-442)

Für den Naturschutz besonders bedeutsame, kulturbetonte Biotoptypen sind in ihrem Fortbestand infolge einsetzender Verbuschung und Verbrachung stark gefährdet, wenn sie nicht weiter genutzt werden. Ziel des Teilbereiches "Besondere Biotoptypen" ist es daher, die naturschutzkonforme Bewirtschaftung bestimmter besonderer und schutzbedürftiger Biotoptypen aufzunehmen bzw. beizubehalten. Durch die Förderung einer extensiven Bewirtschaftung dieser Flächen soll daher der langfristige Erhalt, die Pflege und Entwicklung von Lebens- und Zufluchtsstätten vieler auf der Roten Liste stehender gefährdeter Arten von Pflanzen und Tieren erreicht werden. Der Anteil des Besonderen Biotops muss den überwiegenden Teil der Fläche bzw. des Schlages umfassen. Für Flächen, die im Sammelantrag Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen zur Aktivierung von Zahlungsansprüchen nach der VO (EG) Nr. 73/2009 genutzt werden, wird das jährliche Entgelt ab 2011 um 65 EUR (vorher 45 bzw. 60 EUR) pro Hektar gekürzt. Der Teilbereich Besondere Biotoptypen teilt sich wiederum auf in den Unterteilbereich "Beweidung" (FM-Nr. 441) und den Unterteilbereich "Mahd" (FM-Nr. 442). Unterteilbereich "Beweidung" (FM-Nr. 441): Gefördert wird im Rahmen einer 5-jährigen Vereinbarung die Beweidung von montanen Wiesen, Magerrasen, Sand- und Moorheiden (einschließlich Pfeifengrasdegenerationsstadien, die mit Moorheide in Kontakt sind) - ggf. teilweise zusätzlich mit Mahd. Unterteilbereich "Mahd" (FM-Nr. 442): Gefördert wird im Rahmen einer 5-jährigen Vereinbarung die maschinelle Mahd von montanen Wiesen und Magerrasen mit dem ersten Schnitt nach dem 24. Juni bis spätestens 30. November jeden Jahres einschließlich Abtransport des Mähgutes. Quelle: NLWKN; Daten 2013; Ansprechpartner: Frank Kruse, MU, Tel.: (0511) 120-3540

Vogel- und sonstige Tierarten der Feldflur (FM-Nr. 432)

Wie in anderen Teilen Deutschlands geht auch in Niedersachsen die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft zurück. So sind viele Pflanzenarten, die auf einen extensiv bewirtschafteten nährstoffarmen Acker angewiesen sind, in ihrem Bestand im Rückgang begriffen. Auch früher so häufige Vogelarten wie Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche sind vielerorts bereits fast verschwunden. Die Hauptursache für den Rückgang der Arten sind in der starken Veränderung ihrer spezifischen Lebensräume wie z.B. durch Trockenlegung, Überbauung, Zerschneidung, Nutzungsänderung und Schadstoff- und Stoffeinträge zu sehen. In erster Linie sind die Arten besonders bedroht, die sehr spezielle Ansprüche an ihren Lebensraum und Standort stellen. Gefährdet sind weiterhin solche Arten, die z.B. aus klimatischen Gründen in Niedersachsen am Rande ihres Areals siedeln. Um den Verlust der Biodiversität zu verhindern und eine Wiederausbreitung der Arten zu bewirken, bietet das Niedersächsische MInisterium für Umwelt und Klimaschutz im Teilbereich Acker des Kooperationsprogramms Naturschutz insbesondere Maßnahmen zur Förderung von arten- und blütenreichen Artenschutzstreifen an. Förderfähig sind nur Ackerflächen, die im Rahmen der Betriebsprämie nicht den Status Dauergrünland erhalten haben. Der Teilbereich Acker teilt sich wiederum auf in den Unterteilbereich "Ackerwildkräuter" (FM-Nr. 431) und den Unterteilbereich "Vogel- und sonstige Tierarten der Feldflur" (FM-Nr. 432). Unterteilbereich "Vogel- und Tierarten der Feldflur" (FM-Nr. 432): Auch in diesem Programmteil wird die Extensivierung von Anbauverfahren auf Ackerflächen gefördert. Vorrangig sollen aber Brut-, Nahrungs- oder Rückzugsflächen (Lebensraumstrukturen) für Vögel- und sonstige Tierarten der Agrarlandschaft geschaffen oder erhalten werden. Quelle: NLWKN; Daten 2013; Ansprechpartner: Frank Kruse, MU, Tel.: (0511) 120-3540

Ackerwildkräuter (FM-Nr. 431)

Wie in anderen Teilen Deutschlands geht auch in Niedersachsen die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft zurück. So sind viele Pflanzenarten, die auf einen extensiv bewirtschafteten nährstoffarmen Acker angewiesen sind, in ihrem Bestand im Rückgang begriffen. Auch früher so häufige Vogelarten wie Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche sind vielerorts bereits fast verschwunden. Die Hauptursache für den Rückgang der Arten sind in der starken Veränderung ihrer spezifischen Lebensräume wie z.B. durch Trockenlegung, Überbauung, Zerschneidung, Nutzungsänderung und Schadstoff- und Stoffeinträge zu sehen. In erster Linie sind die Arten besonders bedroht, die sehr spezielle Ansprüche an ihren Lebensraum und Standort stellen. Gefährdet sind weiterhin solche Arten, die z.B. aus klimatischen Gründen in Niedersachsen am Rande ihres Areals siedeln. Um den Verlust der Biodiversität zu verhindern und eine Wiederausbreitung der Arten zu bewirken, bietet das Niedersächsische MInisterium für Umwelt und Klimaschutz im Teilbereich Acker des Kooperationsprogramms Naturschutz insbesondere Maßnahmen zur Förderung von arten- und blütenreichen Artenschutzstreifen an. Förderfähig sind nur Ackerflächen, die im Rahmen der Betriebsprämie nicht den Status Dauergrünland erhalten haben. Der Teilbereich Acker teilt sich wiederum auf in den Unterteilbereich "Ackerwildkräuter" (FM-Nr. 431) und den Unterteilbereich "Vogel- und sonstige Tierarten der Feldflur" (FM-Nr. 432). Unterteilbereich "Ackerwildkräuter" (FM-Nr. 431): Gefördert wird die Extensivierung von Anbauverfahren auf Ackerflächen. Damit soll erreicht werden, dass vor allem nach der Roten Liste Niedersachsen und Bremen landesweit vom Aussterben bedrohte und stark gefährdete Pflanzenarten (z.B. Adonisröschen, Feldrittersporn, Lämmersalat) und Pflanzengesellschaften erhalten bleiben. Im Rahmen eines 5-jährigen Vertrages sind jährlich Randstreifen entlang der Schlaggrenzen mindestens im Umfang der vereinbarten Fläche anzulegen und nach bestimmten Bedingungen zu bewirtschaften. Quelle: NLWKN; Daten 2013; Ansprechpartner: Frank Kruse, MU, Tel.: (0511) 120-3540

Gebiete mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung

Flächen der GR-Gebiete (schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung) mit Differenzierungsmöglichkeit nach laufenden und abgeschlossenen Projekten sowie Kern- und Projektgebieten. Digitalisierungsgrundlage ist die topografische Karte 1:50.000 gewesen.

Fließgewässerschutzsystem (FGSS) Verbindungsgewässer

Digitale landesweite Übersicht. Die Verbindungsgewässer des FGSS erschließen mehrere naturräumliche Regionen; dadurch wird die Durchgängigkeit vom Meer bis zu den Quelläufen sowie die Verbindung aller nachgeordneten Fließgewässer miteinander hergestellt. Wasserqualität und Biotopstrukturen müssen Mindestanforderungen genügen, damit keine unüberwindbaren Hindernisse für wandernde oder sich ausbreitende Tier- und Pflanzenarten bestehen. Die Darstellung erfolgt als Liniendarstellung der Gewässerachsen. Digitalisierungsgrundlage ist die topografische Karte 1:50.000 gewesen.

Fließgewässerschutzsystem (FGSS) Hauptgewässer und Auen

Digitale landesweite Übersicht der 62 Hautgewässer des Fließgewässerschutzsystem Niedersachsen (FGSS).Sie repräsentieren den jeweiligen Fließgewässertyp einer naturräumlichen Region im Einzugsbereich eines Verbindungsgewässers. Sie sind einschließlich ausgewählter Nebengewässer so zu schützen und zu renaturieren, dass sich die unter naturnahen Bedingungen typische Arten- und Biotopvielfalt auf ihrer gesamten Fließstrecke wieder einstellen kann. Sie sind die eigentlichen Kerngewässer des Natur- und Fließgewässerschutzes in Niedersachsen, an denen Renaturierungsmaßnahmen im Rahmen des Fließgewässerprogramms vorrangig umgesetzt und schwerpunktmäßig gefördert werden. Die Darstellung erfolgt einschließlich der abgegrenzten Talauen als Flächenthema. Digitalisierungsgrundlage ist die topografische Karte 1:50.000 gewesen.

Moorschutzprogramm Neubewertung 1994

Mit der naturschutzfachlichen Neubewertung der Hochmoore wurde das Moorschutzprogramm im Jahr 1994 erweitert. Bei der Neubewertung wurden alle 92 Hochmoore mit industriellem Torfabbau hinsichtlich ihrer aktuellen Bedeutung für den Naturschutz eingeschätzt. Zusätzlich wurde erstmals auch das landwirtschaftlich genutzte Hochmoorgrünland aufgrund seiner Bedeutung als Pufferzone und eigenständiger Lebensraum für eine auf Feuchtgrünland angewiesene Pflanzen- und Tierwelt sowie seiner Funktion für die Biotopvernetzung in das Moorschutzprogramm einbezogen. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Flächen außerhalb der Bereiche mit Abbaugenehmigungen. Digitalisierungsgrundlage ist die topografische Karte 1:50.000 gewesen.

Moorschutzprogramm Teil II von 1986

In Teil II des Moorschutzprogramms wurden 1986 - ergänzend zu den Mooren des Moorschutzprogramms Teil I mit industrieller Abtorfung – die restlichen 263 Hochmoore des Flachlandes sowie 148 Kleinsthochmoore aufgenommen. Die Kulisse umfasst damit Moore überwiegend ohne abbauwürdige Teilflächen sowie – in Ergänzung zum MSP Teil I – 5 weitere Moore, die Bedeutung als Torflagerstätte haben. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Teilflächen außerhalb der Kleinsthochmoore, differenziert nach den Kategorien "natürliches und naturnahes Hochmoor" sowie "degeneriertes oder stark verändertes Hochmoor". Die Kleinsthochmoore sind nicht digital erfasst. Digitalisierungsgrundlage ist die topografische Karte 1:50.000 gewesen.

Hochmoorgrenzen Moorschutzprogramm Teil I

Geologisch definierte Hochmoorgrenzen (Grenze der Torflager mit mindestens 30 cm Mächtigkeit) der Moore des MSP I. In Teil I des Moorschutzprogramms wurden 1981 insgesamt 88 Hochmoore des Flachlandes erfasst, die als Torflagerstätten bedeutsam sind und eine hohe Bedeutung für den Naturschutz haben. Überwiegend wird bzw. wurde in diesen Mooren industrieller Torfabbau betrieben. Digitalisierungsgrundlage ist die topografische Karte 1:50.000 gewesen.

Moorschutzprogramm Teil I von 1981

In Teil I des Moorschutzprogramms wurden 1981 insgesamt 88 Hochmoore des Flachlandes erfasst, die als Torflagerstätten bedeutsam sind und eine hohe Bedeutung für den Naturschutz haben. Überwiegend wird bzw. wurde in diesen Mooren industrieller Torfabbau betrieben. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Flächen, differenziert nach den Kategorien "wertvollster Bereich - keine Abtorfung", "Abtorfung unter Berücksichtigung der Ziele des Naturschutzes möglich" sowie "laufende oder abgeschlossene Abtorfung - Regeneration anzustreben". Digitalisierungsgrundlage ist die topografische Karte 1:50.000 gewesen.

EU-Vogelschutzgebiete

Digitale landesweite Übersicht. Geometrien aller nds. EU-Vogelschutzgebiete mit Angaben zu: BSGName - Gebietsname; Fläche_HA - Größe des Polygons in Hektar; Area - Größe des Polygons in Quadratmeter; VNR - Gebietsnummer Niedersachsen; EU_Kenn - EU-Kennzeichen; Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden. In der digitalen Karte werden alle derzeit geeigneten als EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesenen Flächen in Niedersachsen dargestellt. Die Digitalisierung erfolgte auf Grundlage der topografischen Karte 1:50.000. Die Geometrien sind nur auf Basis der TK 1:50.000 aussagekräftig.

FFH-Gebiete

Digitale landesweite Übersicht: Geometrien aller nds. FFH-Gebiete. Nach der EG-Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) muss jeder Mitgliedstaat Gebiete für ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten benennen. In der digitalen "Karte der gemeldeten FFH-Gebiete in Niedersachsen" werden alle gemeldeten FFH-Gebiete für Niedersachsen einschließlich der bereits durch die EU-Kommission als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" festgestellten Gebiete flächendeckend dargestellt. Die Digitalisierung erfolgte auf Grundlage der topografischen Karte 1:50.000. Die Geometrien sind nur auf Basis der TK 1:50.000 aussagekräftig.

Geschützte Landschaftsbestandteile kleiner 1 Hektar

Digitale landesweite Übersichtskarte: Geschützte Landschaftsbestandteile werden in Niedersachsen durch Verordnung der Unteren Naturschutzbehörden oder Satzung der Gemeinden ausgewiesen. Es liegen Informationen über die Fläche (in unterschiedlichen Maßstäben) und die Verordnungen/Satzungen (analog) aller niedersächsischen GLB vor. Inhalt: Alle flächenhaften Geschützten Landschaftsbestandteile in Niedersachsen mit Angaben zu VO-oder Satzungs-Datum und In-Kraft-Treten.

Geschützte Landschaftsbestandteile in schmaler Längsausdehnung

Digitale landesweite Übersichtskarte: Geschützte Landschaftsbestandteile werden in Niedersachsen durch Verordnung der Unteren Naturschutzbehörden oder Satzung der Gemeinden ausgewiesen. Es liegen Informationen über die Fläche (in unterschiedlichen Maßstäben) und die Verordnungen/Satzungen (analog) aller niedersächsischen GLB vor. Inhalt: Alle flächenhaften Geschützten Landschaftsbestandteile in Niedersachsen mit Angaben zu VO-oder Satzungs-Datum und In-Kraft-Treten.

Geschützte Landschaftsbestandteil (GLB)

Digitale landesweite Übersichtskarte: Geschützte Landschaftsbestandteile werden in Niedersachsen durch Verordnung der Unteren Naturschutzbehörden oder Satzung der Gemeinden ausgewiesen. Es liegen Informationen über die Fläche (in unterschiedlichen Maßstäben) und die Verordnungen/Satzungen (analog) aller niedersächsischen GLB vor. Inhalt: Alle flächenhaften Geschützten Landschaftsbestandteile in Niedersachsen mit Angaben zu VO-oder Satzungs-Datum und In-Kraft-Treten.

Landschaftsschutzgebiete in schmaler Längsausdehnung

Digitale landesweite Übersichtskarte: Geometrien aller niedersächsischen Landschaftsschutzgebiete (LSG) mit Attributen wie Fläche, Datum der VO und Datum des In-Kraft-Tretens. LSG werden gemäß § 19 NAGBNatSchG durch Verordnung der unteren Naturschutzbehörden ausgewiesen.

Landschaftsschutzgebiete (LSG)

Digitale landesweite Übersichtskarte: Geometrien aller niedersächsischen Landschaftsschutzgebiete (LSG) mit Attributen wie Fläche, Datum der VO und Datum des In-Kraft-Tretens. LSG werden gemäß § 19 NAGBNatSchG durch Verordnung der unteren Naturschutzbehörden ausgewiesen.

Naturdenkmal kleiner 1 Hektar

Digitale landesweite Übersichtskarte: Naturdenkmale (ND) werden gemäß § 21 NAGBNatSchG durch Verordnung der unteren Naturschutzbehörden ausgewiesen. Es liegen Informationen über die Fläche (in unterschiedlichen Maßstäben) und die Verordnungen (analog) aller niedersächsischen ND vor. Inhalt: Alle flächenhaften nds. Naturdenkmale mit Angaben zu VO-Datum und In-Kraft-Treten in Attributtabelle

Naturdenkmale in schmaler Längsausdehnung

Digitale landesweite Übersichtskarte: Naturdenkmale (ND) werden gemäß § 21 NAGBNatSchG durch Verordnung der unteren Naturschutzbehörden ausgewiesen. Es liegen Informationen über die Fläche (in unterschiedlichen Maßstäben) und die Verordnungen (analog) aller niedersächsischen ND vor. Inhalt: Alle flächenhaften nds. Naturdenkmale mit Angaben zu VO-Datum und In-Kraft-Treten in Attributtabelle

Naturdenkmale (ND)

Digitale landesweite Übersichtskarte: Naturdenkmale (ND) werden gemäß § 21 NAGBNatSchG durch Verordnung der unteren Naturschutzbehörden ausgewiesen. Es liegen Informationen über die Fläche (in unterschiedlichen Maßstäben) und die Verordnungen (analog) aller niedersächsischen ND vor. Inhalt: Alle flächenhaften nds. Naturdenkmale mit Angaben zu VO-Datum und In-Kraft-Treten in Attributtabelle

Naturschutzgebiete (NSG)

Digitale landesweite Übersichtskarte: Geometrien aller nds. NSG mit Angaben zu Name, Kennzeichen, VO-Datum, Datum des Inkrafttretens und Größe in ha. Naturschutzgebiete werden gemäß § 16 NAGBNatSchG durch Verordnung ausgewiesen. Zuständige Stellen waren bis 31.12.2004 die ehemaligen Bezirksregierungen, von 2005 bis Ende 2007 in Natura 2000-Gebieten i.d.R. der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und außerhalb von Natura2000-Gebieten die unteren Naturschutzbehörden. Seit Anfang 2008 liegt die Zuständigkeit für die Ausweisung von Naturschutzgebieten generell bei den unteren Naturschutzbehörden.

Biosphärenreservat (BSR)

Digitale landesweite Übersicht: Geometrien mit Attributen (Name, Größe, In Krafttreten, etc.) des in Niedersachsen durch Gesetz des niedersächsischen Landtages erlassenen Biosphärenreservates Niedersächsische Elbtalaue; Nummer der Ausgabe/Version: 2009/04; Die Geometrien des per Gesetz vom 23.11.2002 geschützten Biosphärenreservates wurden auf Grundlage der digitalen topografischen Karte 1:25.000 Mitte des Jahres 2009 aktuell digitalisiert. Vorherige Digitalisierung wurden auf Basis der topografischen Karte 1:50.000 erstellt, welche auf der Grundlage DGK 1:5.000 (Erstverordnung, später auch als Shape) basierte. Neben dem per nds. Gesetz geschützten BSR gibt es noch die von der UNESCO anerkannten Biosphärenreservate "Flusslandschaft Elbe" sowie "Niedersächsisches Wattenmeer". Rechtsverbindlichkeiten geben nur die kartografischen Anlagen des Gesetzes. Die Geometrien sind nur auf Basis der DTK 1:25.000 aussagekräftig.

Nationalparke (NLP) Nds. Wattenmeer und Harz

Digitale landesweite Übersichtskarte: Geometrien mit Attributen (Name, Größe, In Krafttretung, etc.) der in Niedersachsen durch Gesetz des niedersächsischen Landtages geschützten Nationalparke: Nationalpark Nds. Wattenmeer und der niedersächsische Teil des Nationalparks Harz.

Naturparke (NP)

Digitale landesweite Übersichtskarte:Gemäß § 20 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) kann die oberste Naturschutzbehörde Gebiete im Sinne von § 27 Abs. 1 BNatSchG zu Naturparken erklären, sofern sie großenteils aus LSG oder NSG bestehen und einen Träger haben, der den Naturpark zweckentsprechend entwickelt und pflegt. MU hat alle 13 niedersächsischen Naturparke einschließlich überarbeiteter Karten, z. T. mit erweiterten Grenzen, neu bekannt gemacht.


Weitere Daten des Dienstes, die nicht standard-konform (ISO 19119) hinterlegt werden können, zum Teil gemäß INSPIRE-Direktive aber bereit zu stellen sind*:


Systemumgebung: ArcGIS-Server
(environmentDescription/gco:CharacterString= ArcGIS-Server)

Erläuterung zum Fachbezug: Die Datengrundlage der Förderkulissen wird jährlich aktualisiert.

Die übrigen Fachdaten werden je nach Bedarf aktualisiert.

Grenzen der Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützten Landschaftsbestandteile und Naturschutzgebiete werden originär von den Unteren Naturschutzbehörden (UNB)vorgehalten. Für diese Themen liegt ein vom Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz harmonisierter landesweiter Datenbestand zugrunde, der auf den Zulieferungen der UNB basiert. Grenzen der Nationalparke, Naturparke und des Biosphärenreservats basieren auf Daten des Landes.
(supplementalInformation/gco:CharacterString= Die Datengrundlage der Förderkulissen wird jährlich aktualisiert.

Die übrigen Fachdaten werden je nach Bedarf aktualisiert.

Grenzen der Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützten Landschaftsbestandteile und Naturschutzgebiete werden originär von den Unteren Naturschutzbehörden (UNB)vorgehalten. Für diese Themen liegt ein vom Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz harmonisierter landesweiter Datenbestand zugrunde, der auf den Zulieferungen der UNB basiert. Grenzen der Nationalparke, Naturparke und des Biosphärenreservats basieren auf Daten des Landes.)



---
* Nähere Informationen zur INSPIRE-Direktive: http://inspire.jrc.ec.europa.eu/implementingRulesDocs_md.cfm
Author
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Abteilung 1: Zentrale Aufgaben, Fachgruppe Umweltinformationssysteme
Author Email
Catalogue Url
Dataset Url
Metadata Updated
2015-09-25 08:08:30
Tags
Date Released
2013-07-31T00:00:00
Date Updated
Update Frequency
Organisation
Country
State
Platform
ckan
Language
de
Version
(not set)