Statistik der Adoptionen
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Odm ID | bbc8a691-ec77-4998-a5b2-974985f01d9f
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Title | Statistik der Adoptionen
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Notes | 1 Allgemeine Angaben zur Statistik
=================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik: Statistik der Adoptionen 1.2 Berichtszeitraum: a) Die Erhebung über die Annahme als Kind (Adoption) erfolgt zum Zeitpunkt der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung. b) Die Erhebung über die Zahl der ausgesprochenen und aufgehobenen Adoptionen sowie der abgebrochenen Adoptionspflegen erfolgt für das abgelaufene Kalenderjahr. c) Die Erhebung über die vorgemerkten Adoptionsbewerbungen, die zur Adoption vorgemerkten und die in Adoptionspflege untergebrachten Kinder und Jugendlichen erfolgt zum 31. Dezember. 1.3 Erhebungstermin: Zu Beginn des Folgejahres. 1.4 Periodizität: Die Erhebung wird jährlich durchgeführt. 1.5 Regionale Gliederung: Bund und Bundesländer. Tiefere Gliederung durch die Statistischen Landesämter (Regierungsbezirke, Stadt- und Landkreise). 1.6 Erhebungsgesamtheit: Auskunftspflichtig sind die örtlichen und überörtlichen Träger der Jugendhilfe und die Träger der freien Jugendhilfe. 1.7 Erhebungsgegenstand: Adoptierte Kinder und Jugendliche, vorgemerkte Adoptionsbewerbungen und die in Adoptionspflege untergebrachten Kinder und Jugendliche. 1.8 Rechtsgrundlagen: Rechtsgrundlage der Statistik der Adoptionen sind die §§ 98 bis 103 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3546), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 8. September 2005 (BGBl. I S. 2729) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2005 (BGBl. I S. 1534). Erhoben werden die Angaben zu § 99 Abs. 3 SGB VIII. 1.9 Geheimhaltung und Datenschutz: Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden (vgl. § 103 SGB VIII). Die Namen und Adressen der Befragten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben. Nach § 16 Abs. 6 BStatG ist es möglich, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben dann zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. 2 Zweck und Ziele der Statistik ================================ 2.1 Erhebungsinhalte: Die Statistik der Adoptionen erstreckt sich auf alle Kinder und Jugendlichen (Minderjährige), die im Berichtsjahr adoptiert wurden, sowie auf den Bereich der Adoptionsvermittlung, und zwar auf a) ausgesprochene und aufgehobene Adoptionen, b) abgebrochene Adoptionspflegen, c) vorgemerkte Adoptionsbewerbungen, d) zur Adoption vorgemerkte Kinder und Jugendliche, e) in Adoptionspflege untergebrachte Kinder und Jugendliche. Es sollen auch die im Ausland nach dortigem Recht vollzogenen Adoptionen ausländischer Kinder und Jugendlicher durch deutsche Annehmende erfasst werden, soweit das zuständige Jugendamt davon erfährt. 2.2 Zweck der Statistik: Mit den Statistiken sollen umfassende und zuverlässige statistische Daten zu den Adoptionen, den adoptierten Kindern und Jugendlichen sowie zur Situation der abgebenden und der annehmenden Familien bereitgestellt werden. Die Ergebnisse dienen der Verwaltung für Planungszwecke und zur Fortentwicklung der Gesetzgebung auf diesem Gebiet und stellen wichtige Informationen für alle am Adoptionswesen beteiligten Stellen, insbesondere die Adoptions- vermittlungsstellen, dar. 2.3 Hauptnutzer der Statistik: Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen Ministerien des Bundes und der Länder, Kommunen, Universitäten, Verbände, Medien und Studenten. 2.4 Einbeziehung der Nutzer: Das Erhebungskonzept wurde zur Einführung des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) im Jahr 1990 bzw. 1991 [das Gesetz ist am 03. Oktober 1990 in den neuen Bundesländern und am 01. Januar 1991 in den alten Bundesländern in Kraft getreten] von der Arbeitsgruppe Jugendhilfestatistik der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden (AGOLJB) erstellt. In der Arbeitsgruppe Jugendhilfestatistik waren seinerzeit Fachministerien einzelner Bundesländer, das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, die Kommunalen Spitzenverbände, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder vertreten. Entsprechend den Anforderungen aus Politik, Wissenschaft und Praxis wird u. a. in Zusammenarbeit mit der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik an der Universität Dortmund die Kinder- und Jugendhilfestatistik kontinuierlich fachlich weiterentwickelt und analysiert. 3 Erhebungsmethodik ==================== 3.1 Art der Datengewinnung: Die Erhebung wird schriftlich bei den Auskunftspflichtigen (vgl. 1.6) durch die Statistischen Landesämter durchgeführt. 3.2 Stichprobenverfahren: Trifft nicht zu. 3.3 Saisonbereinigungsverfahren: Trifft nicht zu. 3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: Die Statistik der Adoptionen ist eine dezentrale Statistik. Vom Statistischen Bundesamt werden die Erhebungsunterlagen und Aufbereitungsprogramme vorbereitet sowie das Bundesergebnis erstellt. Die Durchführung der statistischen Erhebung, die Aufbereitung der Daten und die Veröffentlichung der länderbezogenen Ergebnisse erfolgt bei den Statistischen Landesämtern. 3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen: Die Daten zur Statistik der Adoptionen können ohne großen Aufwand aus den Akten entnommen werden. 4 Genauigkeit ============== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Die Statistik der Adoptionen ist eine Totalerhebung, die Informationen über die adoptierten Kinder und Jugendlichen und Daten zur Adoptionsvermittlung liefert. Die Adoption von Erwachsenen ist nach der vorliegenden Gesetzeslage nicht Gegenstand dieser Erhebung. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler: Trifft nicht zu. 4.3 Nicht-stichprobenbedingte Fehler: Wenn die abgebenden und annehmenden Personen einen unterschiedlichen Wohnsitz haben, werden zwei Vermittlungsstellen tätig. In diesem Fall soll die für den annehmenden Teil zuständige Stelle die Adoption melden. Trotzdem kann es zu Doppelmeldungen bzw. Nicht-Meldungen kommen, wenn sich keine Stelle zuständig fühlt. 4.3.1 Fehler in der Erfassungsgrundlage: Die Ermittlung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (= Auskunftspflichtige) gestaltet sich für die Statistischen Landesämter unproblematisch, da die öffentliche Verwaltung nach klaren Strukturen und Zuständigkeiten geregelt ist. Zur Ermittlung der Adressen der auskunftspflichtigen Einrichtungen in freier Trägerschaft können sich die Statistischen Landesämter gemäß § 102 Abs. 3 SGB VIII an die öffentlichen Träger der Jugendhilfe wenden. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== Erste Ergebnisse werden in dem auf das Erhebungsjahr folgenden Jahr mit einer Pressemitteilung veröffentlicht. Zeitgleich erfolgt die Veröffentlichung der Daten detailliert im Internet. 6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit =========================================== Die Ergebnisse können seit 1991 verglichen werden. Seit der Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes zum 01.01.2002 können Jugendämter verschiedener Kreise gemeinsame Adoptionsvermittlungsstellen einrichten. Je nach regionaler Zuordnung der gemeinsamen Adoptionsstellen kann es vorkommen, dass eine kreisgenaue Zuordnung einzelner Adoptionen nicht möglich ist. Nach der Bezirksreform in Berlin im Jahr 2001 können die Angaben nicht mehr nach dem Ost- und Westteil der Stadt aufgegliedert werden. Der Nachweis der Ergebnisse für das frühere Bundesgebiet und die neuen Länder erfolgt daher ohne die Daten von Berlin. 7 Bezüge zu anderen Erhebungen =============================== Die Erhebungsinhalte aller Teile der Kinder- und Jugendhilfestatistiken sind so aufeinander abgestimmt, dass zusammenhängende Aussagen über einzelne Themenfelder sowie die dazugehörenden Ausgaben möglich sind. Somit ist aus der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ersichtlich, wie viel die öffentliche Hand für die Adoptionsvermittlung aufwendet. 8 Weitere Informationsquellen ============================== 8.1 Publikationen: Detaillierte Ergebnisse zu der Statistik der Adoptionen sind im Internet unter www.destatis.de zu finden und kostenlos abrufbar. 8.2 Kontaktinformation: Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 - 8167 Fax: +49 (0) 611 / 75 - 8990 E-Mail: jugendhilfe@destatis.de 8.3 Weiterführende Veröffentlichungen: Eine ausführliche Beschreibung der Grundlagen und Inhalte der Kinder- und Jugendhilfestatistiken enthält folgende Veröffentlichung: Thomas Rauschenbach/Matthias Schilling: Die Kinder- und Jugendhilfe und ihre Statistik, Band I, Einführung und Grundlagen, Band II, Analysen, Befunde und Perspektiven, Neuwied 1997 © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2011 |
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Metadata Updated | 2015-09-24 20:47:21
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