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Statistik der Adoptionen

Dataset Profile

Odm ID
bbc8a691-ec77-4998-a5b2-974985f01d9f
Title
Statistik der Adoptionen
Notes
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
===================================
1.1 Bezeichnung der Statistik:
Statistik der Adoptionen
1.2 Berichtszeitraum:
a) Die Erhebung über die Annahme als Kind (Adoption) erfolgt
zum Zeitpunkt der rechtskräftigen gerichtlichen
Entscheidung.
b) Die Erhebung über die Zahl der ausgesprochenen und
aufgehobenen Adoptionen sowie der abgebrochenen
Adoptionspflegen erfolgt für das abgelaufene
Kalenderjahr.
c) Die Erhebung über die vorgemerkten Adoptionsbewerbungen,
die zur Adoption vorgemerkten und die in Adoptionspflege
untergebrachten Kinder und Jugendlichen erfolgt zum
31. Dezember.
1.3 Erhebungstermin:
Zu Beginn des Folgejahres.
1.4 Periodizität:
Die Erhebung wird jährlich durchgeführt.
1.5 Regionale Gliederung:
Bund und Bundesländer. Tiefere Gliederung durch die
Statistischen Landesämter (Regierungsbezirke, Stadt- und
Landkreise).
1.6 Erhebungsgesamtheit:
Auskunftspflichtig sind die örtlichen und überörtlichen
Träger der Jugendhilfe und die Träger der freien
Jugendhilfe.
1.7 Erhebungsgegenstand:
Adoptierte Kinder und Jugendliche, vorgemerkte
Adoptionsbewerbungen und die in Adoptionspflege
untergebrachten Kinder und Jugendliche.
1.8 Rechtsgrundlagen:
Rechtsgrundlage der Statistik der Adoptionen sind die §§ 98
bis 103 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) -
Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung
vom 8. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3546), zuletzt geändert
durch Artikel 7 des Gesetzes vom 8. September 2005 (BGBl. I
S. 2729) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für
Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz – BStatG) vom 22. Januar
1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 9. Juni 2005 (BGBl. I S. 1534).
Erhoben werden die Angaben zu § 99 Abs. 3 SGB VIII.
1.9 Geheimhaltung und Datenschutz:
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG
grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich
gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben
übermittelt werden (vgl. § 103 SGB VIII). Die Namen und
Adressen der Befragten werden in keinem Fall an Dritte
weitergegeben. Nach § 16 Abs. 6 BStatG ist es möglich, den
Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe
unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die
Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben dann
zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind,
dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an
Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem Befragten oder Betroffenen
zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung
besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben
sind.
2 Zweck und Ziele der Statistik
================================
2.1 Erhebungsinhalte:
Die Statistik der Adoptionen erstreckt sich auf alle Kinder
und Jugendlichen (Minderjährige), die im Berichtsjahr
adoptiert wurden, sowie auf den Bereich der
Adoptionsvermittlung, und zwar auf
a) ausgesprochene und aufgehobene Adoptionen,
b) abgebrochene Adoptionspflegen,
c) vorgemerkte Adoptionsbewerbungen,
d) zur Adoption vorgemerkte Kinder und Jugendliche,
e) in Adoptionspflege untergebrachte Kinder und Jugendliche.
Es sollen auch die im Ausland nach dortigem Recht
vollzogenen Adoptionen ausländischer Kinder und Jugendlicher
durch deutsche Annehmende erfasst werden, soweit das
zuständige Jugendamt davon erfährt.
2.2 Zweck der Statistik:
Mit den Statistiken sollen umfassende und zuverlässige
statistische Daten zu den Adoptionen, den adoptierten
Kindern und Jugendlichen sowie zur Situation der abgebenden
und der annehmenden Familien bereitgestellt werden. Die
Ergebnisse dienen der Verwaltung für Planungszwecke und zur
Fortentwicklung der Gesetzgebung auf diesem Gebiet und
stellen wichtige Informationen für alle am Adoptionswesen
beteiligten Stellen, insbesondere die Adoptions-
vermittlungsstellen, dar.
2.3 Hauptnutzer der Statistik:
Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen Ministerien des
Bundes und der Länder, Kommunen, Universitäten, Verbände,
Medien und Studenten.
2.4 Einbeziehung der Nutzer:
Das Erhebungskonzept wurde zur Einführung des neuen Kinder-
und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) im Jahr 1990 bzw. 1991
[das Gesetz ist am 03. Oktober 1990 in den neuen
Bundesländern und am 01. Januar 1991 in den alten
Bundesländern in Kraft getreten] von der Arbeitsgruppe
Jugendhilfestatistik der Arbeitsgemeinschaft der obersten
Landesjugendbehörden (AGOLJB) erstellt. In der Arbeitsgruppe
Jugendhilfestatistik waren seinerzeit Fachministerien
einzelner Bundesländer, das Bundesministerium für Jugend,
Familie und Gesundheit, die Bundesarbeitsgemeinschaft der
Landesjugendämter, die Kommunalen Spitzenverbände, die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und
die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder vertreten.
Entsprechend den Anforderungen aus Politik, Wissenschaft und
Praxis wird u. a. in Zusammenarbeit mit der Arbeitsstelle
Kinder- und Jugendhilfestatistik an der Universität Dortmund
die Kinder- und Jugendhilfestatistik kontinuierlich fachlich
weiterentwickelt und analysiert.
3 Erhebungsmethodik
====================
3.1 Art der Datengewinnung:
Die Erhebung wird schriftlich bei den Auskunftspflichtigen
(vgl. 1.6) durch die Statistischen Landesämter durchgeführt.
3.2 Stichprobenverfahren:
Trifft nicht zu.
3.3 Saisonbereinigungsverfahren:
Trifft nicht zu.
3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg:
Die Statistik der Adoptionen ist eine dezentrale Statistik.
Vom Statistischen Bundesamt werden die Erhebungsunterlagen
und Aufbereitungsprogramme vorbereitet sowie das
Bundesergebnis erstellt. Die Durchführung der statistischen
Erhebung, die Aufbereitung der Daten und die
Veröffentlichung der länderbezogenen Ergebnisse erfolgt bei
den Statistischen Landesämtern.
3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen:
Die Daten zur Statistik der Adoptionen können ohne großen
Aufwand aus den Akten entnommen werden.
4 Genauigkeit
==============
4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit:
Die Statistik der Adoptionen ist eine Totalerhebung, die
Informationen über die adoptierten Kinder und Jugendlichen
und Daten zur Adoptionsvermittlung liefert.
Die Adoption von Erwachsenen ist nach der vorliegenden
Gesetzeslage nicht Gegenstand dieser Erhebung.
4.2 Stichprobenbedingte Fehler:
Trifft nicht zu.
4.3 Nicht-stichprobenbedingte Fehler:
Wenn die abgebenden und annehmenden Personen einen
unterschiedlichen Wohnsitz haben, werden zwei
Vermittlungsstellen tätig. In diesem Fall soll die für den
annehmenden Teil zuständige Stelle die Adoption melden.
Trotzdem kann es zu Doppelmeldungen bzw. Nicht-Meldungen
kommen, wenn sich keine Stelle zuständig fühlt.
4.3.1 Fehler in der Erfassungsgrundlage:
Die Ermittlung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (=
Auskunftspflichtige) gestaltet sich für die Statistischen
Landesämter unproblematisch, da die öffentliche Verwaltung
nach klaren Strukturen und Zuständigkeiten geregelt ist. Zur
Ermittlung der Adressen der auskunftspflichtigen
Einrichtungen in freier Trägerschaft können sich die
Statistischen Landesämter gemäß § 102 Abs. 3 SGB VIII an die
öffentlichen Träger der Jugendhilfe wenden.
5 Aktualität und Pünktlichkeit
===============================
Erste Ergebnisse werden in dem auf das Erhebungsjahr
folgenden Jahr mit einer Pressemitteilung veröffentlicht.
Zeitgleich erfolgt die Veröffentlichung der Daten
detailliert im Internet.
6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit
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Die Ergebnisse können seit 1991 verglichen werden.
Seit der Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes zum
01.01.2002 können Jugendämter verschiedener Kreise
gemeinsame Adoptionsvermittlungsstellen einrichten. Je nach
regionaler Zuordnung der gemeinsamen Adoptionsstellen kann
es vorkommen, dass eine kreisgenaue Zuordnung einzelner
Adoptionen nicht möglich ist.
Nach der Bezirksreform in Berlin im Jahr 2001 können die
Angaben nicht mehr nach dem Ost- und Westteil der Stadt
aufgegliedert werden. Der Nachweis der Ergebnisse für das
frühere Bundesgebiet und die neuen Länder erfolgt daher ohne
die Daten von Berlin.
7 Bezüge zu anderen Erhebungen
===============================
Die Erhebungsinhalte aller Teile der Kinder- und
Jugendhilfestatistiken sind so aufeinander abgestimmt, dass
zusammenhängende Aussagen über einzelne Themenfelder sowie
die dazugehörenden Ausgaben möglich sind.
Somit ist aus der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der
öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ersichtlich, wie viel
die öffentliche Hand für die Adoptionsvermittlung aufwendet.
8 Weitere Informationsquellen
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8.1 Publikationen:
Detaillierte Ergebnisse zu der Statistik der Adoptionen sind
im Internet unter www.destatis.de zu finden und kostenlos
abrufbar.
8.2 Kontaktinformation:
Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Tel: +49 (0) 611 / 75 - 8167
Fax: +49 (0) 611 / 75 - 8990
E-Mail: jugendhilfe@destatis.de
8.3 Weiterführende Veröffentlichungen:
Eine ausführliche Beschreibung der Grundlagen und Inhalte
der Kinder- und Jugendhilfestatistiken enthält folgende
Veröffentlichung:
Thomas Rauschenbach/Matthias Schilling: Die Kinder- und
Jugendhilfe und ihre Statistik, Band I, Einführung und
Grundlagen, Band II, Analysen, Befunde und Perspektiven,
Neuwied 1997
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2011
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Metadata Updated
2015-09-24 20:47:21
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