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Parteiengesetz - Rechtsgeschäfte zwischen Prüfobjekten und Beteiligungsunternehmen

Dataset Profile

Odm ID
7ea17f0a-62e8-4fdd-8b8d-bdcbc1256547
Title
Parteiengesetz - Rechtsgeschäfte zwischen Prüfobjekten und Beteiligungsunternehmen
Notes
Gemäß Parteiengesetz 2012 muss der Rechnungshof die seiner Kontrolle unterliegenden Rechtsträger auffordern, ihm den Gesamtbetrag der abgeschlossenen Rechtsgeschäfte mit einzelnen Beteiligungsunternehmen der politischen oder wahlwerbenden Parteien bekannt zu geben.

Beteiligungsunternehmen sind Unternehmen, an denen die Partei und/oder eine ihr nahe stehende Organisation und/oder eine Gliederung der Partei, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, mindestens 5% direkte Anteile oder 10% indirekte Anteile oder Stimmrechte hält.

Hier finden Sie die Ergebnisse der Befragung für das Rechenschaftsjahr 2013 (Stand: 10.7.2015) in folgenden Dateien: (1) Meldungen der Rechtsgeschäfte, (2) Liste der Leermeldungen, (3) Liste der Nichtmelder, (4) Liste der Beteiligungsunternehmen


Author
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Metadata Updated
2015-09-21 19:02:13
Tags
Date Released
Date Updated
Update Frequency
Organisation
Rechnungshof
Country
State
Platform
ckan
Language
de
Version
(not set)