Statistik der Straßenverkehrsunfälle
Dataset Profile
Odm ID | 4a9342da-b92d-480c-8fab-c9543401e8cb
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Title | Statistik der Straßenverkehrsunfälle
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Notes | 1 Allgemeine Angaben zur Statistik
=================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik: Statistik der Straßenverkehrsunfälle 1.2 Berichtszeitraum: Monat und Jahr 1.3 Erhebungstermin: laufend 1.4 Periodizität: monatlich 1.5 Regionale Gliederung: Bundesgebiet, Bundesländer, Gemeinden 1.6 Erhebungsgesamtheit: Straßenverkehrsunfälle, die infolge des Fahrverkehrs entstanden sind und die von der Polizei aufgenommen wurden. 1.7 Erhebungseinheiten: Unfall 1.8 Rechtsgrundlagen: Gesetz über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle vom 15. Juni 1990 (BGBl. I 1990 S. 1078 ff), zuletzt geändert durch das erste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfall- statistikgesetzes vom 23. November 1994 (BGBl. I S. 3491) sowie durch die Verordnung zur näheren Bestimmung des schwerwiegenden Unfalls mit Sachschaden im Sinne des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes vom 21. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3970). 1.9 Geheimhaltung und Datenschutz: Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in den ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung der erhobenen Einzelangaben ist nach § 28 VerkStatG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 BStatG an oberste Bundes- oder Landesbehörden sowie an von diesen obersten Bundes- und Landesbehörden beauftragte Gutachter in Form von Tabellen mit statistischen Ergebnissen zulässig, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Abs. 6 BStatG ist es auch möglich, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben dann zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. 2 Zweck und Ziele der Statistik ================================ 2.1 Erhebungsinhalte: Ausführliche Angaben zu Unfällen, Beteiligten, Fahrzeugen, Verunglückten und Unfallursachen sowie Zahl der Benutzer unfallbeteiligter Fahrzeuge. 2.2 Zweck der Statistik: Die Statistik dient der Gewinnung zuverlässiger, umfassender, differenzierter, aktueller und bundesweit vergleichbarer Daten zur Verkehrssicherheitslage. Ergebnisse zum Unfallgeschehen sind Grundlage für eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich der Gesetzgebung, der Verkehrserziehung, des Straßenbaus oder der Fahrzeugtechnik. Die Straßenverkehrsunfallstatistik hat das Ziel, Strukturen des Unfallgeschehens und Abhängigkeiten zwischen unfallbestimmenden Faktoren aufzuzeigen. Sie ist unverzichtbar für: Die Beobachtung der aktuellen Verkehrssicherheitslage und ihrer Entwicklung im nationalen sowie im internationalen Vergleich, die Aufdeckung von Problembereichen der Verkehrssicherheit und die Abgrenzung von Risikogruppen, die Entwicklung und Vorbereitung von Entscheidungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, die Gewinnung von Erkenntnissen für Straßenbauprogramme und für die fahrzeugtechnische Entwicklung, die Feststellung der Auswirkungen getroffener Maßnahmen auf Häufigkeit, Schwere, räumliche Verteilung und Arten der Unfälle usw., um so die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überprüfen. 2.3 Hauptnutzer der Statistik: Verkehrsministerien des Bundes und der Länder, Polizei und Gemeinden, Straßenbaubehörden, Fahrzeugindustrie, Versicherungswirtschaft, Justizbehörden, Automobilklubs, Bundesanstalt für Straßenwesen, Presse, Generaldirektion TREN (Transport and Energie) der EU. 2.4 Einbeziehung der Nutzer: Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung: Die von Seiten der Ministerien gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsprogramm lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Fachspezifische Fragen oder Anregungen werden dabei in den vom Statistischen Beirat eingesetzten Fachausschuss "Verkehrsstatistik" eingebracht. Eine Arbeitsgruppe aus den verschiedenen Nutzergruppen unter Beteiligung der Statistischen Ämter und der Wissenschaft erarbeitet derzeit Vorschläge zu einer Anpassung der bundeseinheitlichen Straßenverkehrsunfallanzeige an aktuelle Datenbedürfnisse. 3 Erhebungsmethodik ==================== 3.1 Art der Datengewinnung: Die Erhebung wird als Vollerhebung durchgeführt; auskunftspflichtig sind die Polizeidienststellen, deren Beamte einen Unfall nach der o.a. Definition aufgenommen haben. 3.2 Stichprobenverfahren: - 3.3 Saisonbereinigungsverfahren: - 3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: Die Polizeidienststellen melden ihre Angaben auf Papier (Durchschlag der Unfallanzeige) oder per Datenträger an das jeweilig zuständige Statistische Landesamt. Diese übermitteln die Daten an das Statistische Bundesamt (dezentrale Erhebung). Wegen des hohen öffentlichen Interesses an den Unfallzahlen werden vorab monatlich so genannte Schnellmeldungen zu den Eckzahlen der Unfälle und Verunglückten übermittelt. Aus ihnen entstehen in der Regel auch die Pressemitteilungen der Statistischen Ämter. 3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen: Die Straßenverkehrsunfallstatistik ist eine Sekundärstatistik, die die Durchschläge der amtlichen Straßenverkehrsunfallanzeige auswertet. Da diese aus strafrechtlichen Gründen sowieso erstellt wird, ist die zusätzliche Belastung der Polizeidienststellen für statistische Zwecke gering. 4 Genauigkeit ============== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Grundsätzlich ist die Genauigkeit der Ergebnisse als sehr hoch zu bewerten. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler: Da es sich um eine Vollerhebung handelt, können stichprobenbedingte Fehler nicht vorkommen. 4.3 Nicht-stichprobenbedingte Fehler: 4.3.1 Fehler durch die Erfassungsgrundlage: Aus der Auskunftspflicht der Polizeidienststellen folgt, dass die Statistik nur solche Unfälle erfasst, von denen die Polizei Kenntnis erhält; das sind vor allem solche mit schweren Folgen. Insbesondere bei Verkehrsunfällen mit nur Sachschaden oder mit nur geringfügigen Verletzungen kommt es häufig zu einer gütlichen Einigung zwischen den unfallbeteiligten Verkehrsteilnehmern; solche Unfälle werden daher zu einem relativ großen Teil der Polizei nicht angezeigt. Für die o.a. Ziele der Verkehrsunfallstatistik ist diese international übliche Abgrenzung jedoch ausreichend. 4.3.2 Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten (Unit-Non-Response) oder auf Ebene wichtiger Merkmale (Item-Non-Response): Die im besonderen Interesse stehenden schweren Unfälle werden schon aus straf- und versicherungsrechtlichen Gründen von der Polizei praktisch vollständig aufgenommen. Die Professionalität, Neutralität und praktische Erfahrung der aufnehmenden Polizeibeamten garantieren eine hohe Qualität bei der Erfassung der Merkmale. Allerdings haben Einzelfalluntersuchungen gezeigt, dass auch hier Fehleinschätzungen einfließen können, die z.B. im späteren gerichtlichen Verfahren nicht bestätigt werden. Ein Teil der unbewussten Falschangaben wird durch den Einsatz von Plausibilitätskontrollen, erkannt und korrigiert. 4.4 Revisionen/Berichtigungen: Der Berichtsweg der Straßenverkehrsunfallstatistik ist dreistufig: Schnellmeldung, Monatsbericht, Jahresergebnis. Vor allem zwischen den Schnellmeldungen und den endgültigen Ergebnissen des Jahresberichts kommt es zu Abweichungen: Die Eckzahlen der Schnellmeldungen können bis zu 1 Prozent unter den endgültigen Ergebnissen liegen. Differenzen zwischen den Monatswerten und dem Jahresergebnis sind deutlich geringer. Als Verkehrstoter gilt, wer innerhalb von 30 Tagen an den Folgen eines Straßenverkehrsunfalls verstirbt. Unter anderem wegen der dadurch nötigen Nachmeldungen der Krankenhäuser an die Polizei werden Unfallanzeigen in einigen Fällen nicht rechtzeitig zur Bearbeitung des aktuellen Berichtsmonats an die Statistischen Landesämter geliefert. Die Summe der Monatsergebnisse weicht deshalb in der Regel vom endgültigen Jahresergebnis leicht ab. 4.5 Außergewöhnliche Fehlerquellen oder Ereignisse, die Genauigkeit und Nutzung der Daten beeinträchtigen können: - 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Zeitspanne zwischen Berichtszeitpunkt / -raum und dem Veröffentlichungstermin vorläufiger Ergebnisse: Erste Ergebnisse werden etwa 7 Wochen nach Ablauf des Berichtsmonats veröffentlicht. 5.2 Zeitspanne zwischen Berichtszeitpunkt / -raum und dem Veröffentlichungstermin endgültiger Ergebnisse: Endgültige Ergebnisse werden etwa 5 Monate nach Ablauf des Berichtsjahres veröffentlicht. 6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit =========================================== Die Ergebnisse der Straßenverkehrsunfallstatistik werden seit 1.1.1995 auf Grund der Verordnung zur näheren Bestimmung des schwerwiegenden Unfalls mit Sachschaden nach den gleichen Abgrenzungen erhoben. Durch Novellierung der Rechtsgrundlage zum 1.1.1991 erstmals einheitliches Erhebungskonzept für Gesamt-Deutschland, da in der ehemaligen DDR andere Merkmalsausprägungen und Definitionen galten. 7 Bezüge zu anderen Erhebungen =============================== Auch die Todesursachenstatistik weist Zahlen von Verkehrstoten aus. Diese sind jedoch mit denen der Straßenverkehrsunfallstatistik nicht vergleichbar, da diese nach dem Inlandsprinzip erstellt wird, die Todesursachen- statistik nach dem Inländerprinzip. Entsprechend dem Erhebungsweg erfasst die Polizei alle ihr in Deutschland bekannt gewordenen Unfälle mit ihren Folgen, unabhängig von der Nationalität der Beteiligten. Die Todesursachenstatistik wertet demgegenüber die Informationen der Meldeämter aus, die nur die in Deutschland gemeldeten Personen umfasst. 8 Weitere Informationsquellen ============================== 8.1 Publikationswege, Bezugsadresse: Ergebnisse zu dieser Statistik enthält die Fachserie 8, Reihe 7 "Verkehrsunfälle", die kostenlos über www.destatis.de angeboten wird. Daneben werden eine Reihe von Sonderuntersuchungen zu verschiedenen Schwerpunktthemen des Unfallgeschehens erstellt und verbreitet. 8.2 Kontaktinformation: Statistisches Bundesamt Gustav-Stresemann-Ring 11 65189 Wiesbaden Tel: +49 (0) 611 / 75 - 2687 Fax: +49 (0) 611 / 75 - 3924 E-Mail: verkehrsunfaelle@destatis.de © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2011 |
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Metadata Updated | 2015-08-25 15:21:36
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Platform | ckan
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Language | de
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Version | (nu este setat)
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