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Statistik der Straßenverkehrsunfälle

Dataset Profile

Odm ID
4a9342da-b92d-480c-8fab-c9543401e8cb
Title
Statistik der Straßenverkehrsunfälle
Notes
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
===================================
1.1 Bezeichnung der Statistik:
Statistik der Straßenverkehrsunfälle
1.2 Berichtszeitraum:
Monat und Jahr
1.3 Erhebungstermin:
laufend
1.4 Periodizität:
monatlich
1.5 Regionale Gliederung:
Bundesgebiet, Bundesländer, Gemeinden
1.6 Erhebungsgesamtheit:
Straßenverkehrsunfälle, die infolge des Fahrverkehrs
entstanden sind und die von der Polizei aufgenommen wurden.
1.7 Erhebungseinheiten:
Unfall
1.8 Rechtsgrundlagen:
Gesetz über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle vom 15.
Juni 1990 (BGBl. I 1990 S. 1078 ff), zuletzt geändert durch
das erste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfall-
statistikgesetzes vom 23. November 1994 (BGBl. I S. 3491)
sowie durch die Verordnung zur näheren Bestimmung des
schwerwiegenden Unfalls mit Sachschaden im Sinne des
Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes vom 21. Dezember 1994
(BGBl. I S. 3970).
1.9 Geheimhaltung und Datenschutz:
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG
grundsätzlich geheim gehalten. Nur in den ausdrücklich
gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben
übermittelt werden. Eine Übermittlung der erhobenen
Einzelangaben ist nach § 28 VerkStatG in Verbindung mit § 16
Abs. 4 BStatG an oberste Bundes- oder Landesbehörden sowie
an von diesen obersten Bundes- und Landesbehörden
beauftragte Gutachter in Form von Tabellen mit statistischen
Ergebnissen zulässig, auch soweit Tabellenfelder nur einen
einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Abs. 6 BStatG ist es auch
möglich, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit
der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für
die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben
dann zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert
sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen
Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem Befragten oder
Betroffenen zugeordnet werden können.
2 Zweck und Ziele der Statistik
================================
2.1 Erhebungsinhalte:
Ausführliche Angaben zu Unfällen, Beteiligten, Fahrzeugen,
Verunglückten und Unfallursachen sowie Zahl der Benutzer
unfallbeteiligter Fahrzeuge.
2.2 Zweck der Statistik:
Die Statistik dient der Gewinnung zuverlässiger,
umfassender, differenzierter, aktueller und bundesweit
vergleichbarer Daten zur Verkehrssicherheitslage. Ergebnisse
zum Unfallgeschehen sind Grundlage für eine Vielzahl von
Maßnahmen im Bereich der Gesetzgebung, der
Verkehrserziehung, des Straßenbaus oder der Fahrzeugtechnik.
Die Straßenverkehrsunfallstatistik hat das Ziel, Strukturen
des Unfallgeschehens und Abhängigkeiten zwischen
unfallbestimmenden Faktoren aufzuzeigen.
Sie ist unverzichtbar für:
Die Beobachtung der aktuellen Verkehrssicherheitslage und
ihrer Entwicklung im nationalen sowie im internationalen
Vergleich,
die Aufdeckung von Problembereichen der Verkehrssicherheit
und die Abgrenzung von Risikogruppen,
die Entwicklung und Vorbereitung von Entscheidungen und
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit,
die Gewinnung von Erkenntnissen für Straßenbauprogramme und
für die fahrzeugtechnische Entwicklung,
die Feststellung der Auswirkungen getroffener Maßnahmen auf
Häufigkeit, Schwere, räumliche Verteilung und Arten der
Unfälle usw., um so die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu
überprüfen.
2.3 Hauptnutzer der Statistik:
Verkehrsministerien des Bundes und der Länder, Polizei und
Gemeinden, Straßenbaubehörden, Fahrzeugindustrie,
Versicherungswirtschaft, Justizbehörden, Automobilklubs,
Bundesanstalt für Straßenwesen, Presse, Generaldirektion
TREN (Transport and Energie) der EU.
2.4 Einbeziehung der Nutzer:
Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen
Wegen Berücksichtigung: Die von Seiten der Ministerien
gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsprogramm
lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene
mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die
Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die
kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreter aus Wirtschaft
und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach
§ 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen
berät. Fachspezifische Fragen oder Anregungen werden dabei
in den vom Statistischen Beirat eingesetzten Fachausschuss
"Verkehrsstatistik" eingebracht.
Eine Arbeitsgruppe aus den verschiedenen Nutzergruppen unter
Beteiligung der Statistischen Ämter und der Wissenschaft
erarbeitet derzeit Vorschläge zu einer Anpassung der
bundeseinheitlichen Straßenverkehrsunfallanzeige an aktuelle
Datenbedürfnisse.
3 Erhebungsmethodik
====================
3.1 Art der Datengewinnung:
Die Erhebung wird als Vollerhebung durchgeführt;
auskunftspflichtig sind die Polizeidienststellen, deren
Beamte einen Unfall nach der o.a. Definition aufgenommen
haben.
3.2 Stichprobenverfahren: -
3.3 Saisonbereinigungsverfahren: -
3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg:
Die Polizeidienststellen melden ihre Angaben auf Papier
(Durchschlag der Unfallanzeige) oder per Datenträger an das
jeweilig zuständige Statistische Landesamt. Diese
übermitteln die Daten an das Statistische Bundesamt
(dezentrale Erhebung). Wegen des hohen öffentlichen
Interesses an den Unfallzahlen werden vorab monatlich so
genannte Schnellmeldungen zu den Eckzahlen der Unfälle und
Verunglückten übermittelt. Aus ihnen entstehen in der Regel
auch die Pressemitteilungen der Statistischen Ämter.
3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen:
Die Straßenverkehrsunfallstatistik ist eine
Sekundärstatistik, die die Durchschläge der amtlichen
Straßenverkehrsunfallanzeige auswertet. Da diese aus
strafrechtlichen Gründen sowieso erstellt wird, ist die
zusätzliche Belastung der Polizeidienststellen für
statistische Zwecke gering.
4 Genauigkeit
==============
4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit:
Grundsätzlich ist die Genauigkeit der Ergebnisse als sehr
hoch zu bewerten.
4.2 Stichprobenbedingte Fehler:
Da es sich um eine Vollerhebung handelt, können
stichprobenbedingte Fehler nicht vorkommen.
4.3 Nicht-stichprobenbedingte Fehler:
4.3.1 Fehler durch die Erfassungsgrundlage:
Aus der Auskunftspflicht der Polizeidienststellen folgt,
dass die Statistik nur solche Unfälle erfasst, von denen die
Polizei Kenntnis erhält; das sind vor allem solche mit
schweren Folgen. Insbesondere bei Verkehrsunfällen mit nur
Sachschaden oder mit nur geringfügigen Verletzungen kommt es
häufig zu einer gütlichen Einigung zwischen den
unfallbeteiligten Verkehrsteilnehmern; solche Unfälle werden
daher zu einem relativ großen Teil der Polizei nicht
angezeigt. Für die o.a. Ziele der Verkehrsunfallstatistik
ist diese international übliche Abgrenzung jedoch
ausreichend.
4.3.2 Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten
(Unit-Non-Response) oder auf Ebene wichtiger Merkmale
(Item-Non-Response):
Die im besonderen Interesse stehenden schweren Unfälle
werden schon aus straf- und versicherungsrechtlichen Gründen
von der Polizei praktisch vollständig aufgenommen. Die
Professionalität, Neutralität und praktische Erfahrung der
aufnehmenden Polizeibeamten garantieren eine hohe Qualität
bei der Erfassung der Merkmale. Allerdings haben
Einzelfalluntersuchungen gezeigt, dass auch hier
Fehleinschätzungen einfließen können, die z.B. im späteren
gerichtlichen Verfahren nicht bestätigt werden. Ein Teil der
unbewussten Falschangaben wird durch den Einsatz von
Plausibilitätskontrollen, erkannt und korrigiert.
4.4 Revisionen/Berichtigungen:
Der Berichtsweg der Straßenverkehrsunfallstatistik ist
dreistufig: Schnellmeldung, Monatsbericht, Jahresergebnis.
Vor allem zwischen den Schnellmeldungen und den endgültigen
Ergebnissen des Jahresberichts kommt es zu Abweichungen: Die
Eckzahlen der Schnellmeldungen können bis zu 1 Prozent unter
den endgültigen Ergebnissen liegen. Differenzen zwischen den
Monatswerten und dem Jahresergebnis sind deutlich geringer.
Als Verkehrstoter gilt, wer innerhalb von 30 Tagen an den
Folgen eines Straßenverkehrsunfalls verstirbt. Unter anderem
wegen der dadurch nötigen Nachmeldungen der Krankenhäuser an
die Polizei werden Unfallanzeigen in einigen Fällen nicht
rechtzeitig zur Bearbeitung des aktuellen Berichtsmonats an
die Statistischen Landesämter geliefert. Die Summe der
Monatsergebnisse weicht deshalb in der Regel vom endgültigen
Jahresergebnis leicht ab.
4.5 Außergewöhnliche Fehlerquellen oder Ereignisse, die
Genauigkeit und Nutzung der Daten beeinträchtigen
können: -
5 Aktualität und Pünktlichkeit
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5.1 Zeitspanne zwischen Berichtszeitpunkt / -raum und dem
Veröffentlichungstermin vorläufiger Ergebnisse:
Erste Ergebnisse werden etwa 7 Wochen nach Ablauf des
Berichtsmonats veröffentlicht.
5.2 Zeitspanne zwischen Berichtszeitpunkt / -raum und dem
Veröffentlichungstermin endgültiger Ergebnisse:
Endgültige Ergebnisse werden etwa 5 Monate nach Ablauf des
Berichtsjahres veröffentlicht.
6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit
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Die Ergebnisse der Straßenverkehrsunfallstatistik werden
seit 1.1.1995 auf Grund der Verordnung zur näheren
Bestimmung des schwerwiegenden Unfalls mit Sachschaden nach
den gleichen Abgrenzungen erhoben. Durch Novellierung der
Rechtsgrundlage zum 1.1.1991 erstmals einheitliches
Erhebungskonzept für Gesamt-Deutschland, da in der
ehemaligen DDR andere Merkmalsausprägungen und Definitionen
galten.
7 Bezüge zu anderen Erhebungen
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Auch die Todesursachenstatistik weist Zahlen von
Verkehrstoten aus. Diese sind jedoch mit denen der
Straßenverkehrsunfallstatistik nicht vergleichbar, da diese
nach dem Inlandsprinzip erstellt wird, die Todesursachen-
statistik nach dem Inländerprinzip. Entsprechend dem
Erhebungsweg erfasst die Polizei alle ihr in Deutschland
bekannt gewordenen Unfälle mit ihren Folgen, unabhängig von
der Nationalität der Beteiligten. Die Todesursachenstatistik
wertet demgegenüber die Informationen der Meldeämter aus,
die nur die in Deutschland gemeldeten Personen umfasst.
8 Weitere Informationsquellen
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8.1 Publikationswege, Bezugsadresse:
Ergebnisse zu dieser Statistik enthält die Fachserie 8,
Reihe 7 "Verkehrsunfälle", die kostenlos über
www.destatis.de angeboten wird.
Daneben werden eine Reihe von Sonderuntersuchungen zu
verschiedenen Schwerpunktthemen des Unfallgeschehens
erstellt und verbreitet.
8.2 Kontaktinformation:
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Tel: +49 (0) 611 / 75 - 2687
Fax: +49 (0) 611 / 75 - 3924
E-Mail: verkehrsunfaelle@destatis.de
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2011
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Metadata Updated
2015-08-25 15:21:36
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