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Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen

Dataset Profile

Odm ID
f71814c1-dce7-4a66-bc7a-a078ededadeb
Title
Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen
Notes
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
===================================
Angaben zur Kindertagesbetreuung lagen in der amtlichen
Statistik bis zum Berichtsjahr 2002 für die Einrichtungen
der Kindertagesbetreuung vor. Bei Kinderkrippen,
Kindergärten, Horten und altersgemischten Einrichtungen
wurden im Abstand von vier Jahren - zuletzt zum 31. Dezember
2002 - Angaben über die Einrichtung, die Zahl der
verfügbaren Plätze sowie zu den in den Einrichtungen tätigen
Personen erhoben. Über die in den Einrichtungen betreuten
Kinder lagen keine Angaben vor. Diesem von vielen Seiten
zunehmend als Mangel empfundenen Umstand trägt das Gesetz
zur Weiterentwicklung der Kinder und Jugendhilfe (Kinder-
und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) Rechnung,
das am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz
enthält zahlreiche Ergänzungen und Erweiterungen für die
Kinder- und Jugendhilfestatistiken. Erstmals wurden 2006
Angaben zu den Kindern, die in Einrichtungen betreut wurden,
erhoben. Zudem liegen seit 2006 erstmals Angaben zu den
Kindern in mit öffentlichen Mitteln geförderter
Kindertagespflege und den Kindertagespflegepersonen vor.
Durch das Inkrafttreten des KICKs wurde die bisherige
Statistik der "Einrichtungen und tätigen Personen -
Tageseinrichtungen für Kinder –" von der Statistik "Kinder
und tätige Personen in Tageseinrichtungen" abgelöst.
1.1 Bezeichnung der Statistik:
Statistik der Kinder und tätigen Personen in
Tageseinrichtungen
1.2 Berichtszeitraum:
Die Erhebung wurde bis zum Jahr 2008 zum Stichtag 15. März
durchgeführt. Ab dem Jahr 2009 erfolgt die Erhebung zum
Stichtag 1. März.
1.3 Erhebungstermin:
Die ausgefüllten Fragebögen sind bis spätestens Mitte April
an die Statistischen Landesämter zu senden.
1.4 Periodizität:
Die Erhebung wird - seit 2006 - jährlich durchgeführt.
1.5 Regionale Gliederung:
Bund und Bundesländer. Tiefere Gliederung durch die
Statistischen Landesämter (Regierungsbezirke, Landkreise,
Gemeinden).
1.6 Erhebungsgesamtheit:
Auskunftspflichtig sind die örtlichen und überörtlichen
Träger der Jugendhilfe, die obersten Landesjugendbehörden,
die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit
sie Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne des § 69 Abs. 5 und
Abs. 6 SGB VIII wahrnehmen, die Träger der freien
Jugendhilfe sowie die Leitungen von Einrichtungen, Behörden
und Geschäftsstellen in der Jugendhilfe.
1.7 Erhebungsgegenstand:
Die Erhebung erstreckt sich auf alle Kindertages-
einrichtungen für behinderte und/oder nicht behinderte
Kinder. Kindertageseinrichtungen sind Einrichtungen, in
denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages
aufgenommen sowie pflegerisch oder erzieherisch regelmäßig
betreut werden, die über haupt- oder nebenberufliches
Personal verfügen und für die eine Betriebserlaubnis gemäß
§ 45 SGB VIII oder eine vergleichbare Genehmigung vorliegt.
1.8 Rechtsgrundlagen:
Rechtsgrundlage der Statistik der Kinder und tätigen
Personen in Tageseinrichtungen sind die §§ 98 bis 103 des
Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und
Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990,
BGBl. I S. 1163) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), das zuletzt durch Artikel
12 des Gesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1696) geändert
worden ist, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz
(BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), das
zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007
(BGBl. I S. 2246) geändert worden ist.
Erhoben werden die Angaben zu § 99 Abs. 7 SGB VIII.
1.9 Geheimhaltung und Datenschutz:
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG geheim
gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten
Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine
Übermittlung der erhobenen Angaben ist nach § 103 Abs. 1 SGB
VIII an oberste Bundes- und Landesbehörden in Form von
Tabellen mit statistischen Ergebnissen zulässig, auch soweit
Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen, sofern
diese Tabellen nicht tiefer als auf Regierungsbezirksebene,
im Fall der Stadtstaaten auf Bezirksebene, gegliedert sind.
Für ausschließlich statistische Zwecke dürfen nach § 103
Abs. 2 SGB VIII den zur Durchführung statistischer Aufgaben
zuständigen Stellen der Gemeinden und Gemeindeverbände für
ihren Zuständigkeitsbereich Einzelangaben aus der Erhebung
mit Ausnahme der Hilfsmerkmale übermittelt werden, soweit
die Voraussetzungen nach § 16 Abs. 5 BStatG gegeben sind.
Nach § 16 Abs. 6 BStatG ist es auch zulässig, Hochschulen
oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger
wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung
wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben dann zur Verfügung
zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur
mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten
und Arbeitskraft dem Befragten oder Betroffenen zugeordnet
werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch
für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. Eine
Übermittlung von Einzelangaben mit Namen und Anschrift ist
ausgeschlossen.
2 Zweck und Ziele der Statistik
================================
2.1 Erhebungsinhalte:
Erfasst werden die Angaben zur den Kindertageseinrichtungen,
die Zahl der genehmigten Plätze sowie Angaben zur den dort
betreuten Kindern und tätigen Personen.
2.2 Zweck der Statistik:
Zweck der Erhebung ist, einen Überblick über das Angebot
verschiedener Formen der Betreuung in Tageseinrichtungen für
Kinder und die personellen Voraussetzungen für einen
bedarfsgerechten Ausbau dieses Angebots zu erhalten und die
erforderlichen Grunddaten für die Planung von
Tageseinrichtungen für Kinder auf örtlicher und
überregionaler Ebene bereitzustellen. Die Daten werden
besonders wegen des gesetzlich festgelegten Rechtsanspruchs
auf einen Kindergartenplatz sowie für den Ausbau des
Betreuungsangebots für unter 3-Jährige benötigt.
2.3 Hauptnutzer der Statistik:
Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen Ministerien des
Bundes und der Länder, politische Vertreter,
Wirtschaftsunternehmen, Medien, Universitäten, Verbände,
Kirchen und Studenten.
2.4 Einbeziehung der Nutzer:
Die Erhebungsunterlagen zu den neuen bzw. der erweiterten
Statistiken zur Kindertagesbetreuung wurden in enger
Abstimmung mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ), dem Deutschen Jugendinstitut
(DJI) und der Dortmunder Arbeitsstelle für Kinder- und
Jugendhilfestatistik im Forschungsverbund Universität
Dortmund/Deutsches Jugendinstitut (AKJStat), den
Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder sowie
Vertretern der Praxis aus ausgewählten Jugendämtern
erstellt.
Entsprechend den Anforderungen aus Politik, Wissenschaft und
Praxis wird u. a. in Zusammenarbeit mit der AKJStat die
Kinder- und Jugendhilfestatistik kontinuierlich fachlich
weiterentwickelt und analysiert.
3 Erhebungsmethodik
====================
3.1 Art der Datengewinnung:
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe übermitteln den
Statistischen Landesämtern auf Anforderung die zur
Durchführung der Erhebung erforderlichen Anschriften.
Die Erhebung wird mittels Einzelbelegen für jede
Kindertageseinrichtung durchgeführt. Es besteht auch die
Möglichkeit, die Daten mittels eines sogenannten "off-line"-
Programms dezentral in eine Datenbank einzugeben und dem
zuständigenStatistischen Amt des Landes in einer Datei zu
übermitteln. In Sachsen besteht außerdem die Möglichkeit,
die Daten "online" über das Internet zu liefern.
3.2 Stichprobenverfahren:
Trifft nicht zu.
3.3 Saisonbereinigungsverfahren:
Trifft nicht zu.
3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg:
Die Statistik "Kinder und tätige Personen in
Tageseinrichtungen" ist eine dezentrale Statistik. Vom
Statistischen Bundesamt werden die Erhebungsunterlagen und
Aufbereitungsprogramme vorbereitet sowie das Bundesergebnis
erstellt. Die Durchführung der statistischen Erhebung, die
Aufbereitung der Daten und die Veröffentlichung der
länderbezogenen Ergebnisse erfolgen bei den Statistischen
Landesämtern.
3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen:
Aufgrund der geforderten differenzierten Angaben zu Kindern
und Personal in den Tageseinrichtungen ist in den meisten
Fällen das Ausfüllen vor Ort unumgänglich.
4 Genauigkeit
==============
4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit:
Die Statistik "Kinder und tätige Personen in
Tageseinrichtungen" ist eine Totalerhebung, erfasst also
alle entsprechenden Einrichtungen in Deutschland.
Regelmäßige, umfangreiche Plausibilitätsprüfungen und
Qualitätskontrollen sichern Aussagekraft und Qualität der
Ergebnisse.
4.2 Stichprobenbedingte Fehler:
Trifft nicht zu.
4.3 Nicht-stichprobenbedingte Fehler:
Fehler in der Erfassungsgrundlage:
Die Ermittlung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (=
Auskunftspflichtige) gestaltet sich für die Statistischen
Landesämter unproblematisch, da die öffentliche Verwaltung
nach klaren Strukturen und Zuständigkeiten geregelt ist. Zur
Ermittlung der Adressen der auskunftspflichtigen
Einrichtungen in freier Trägerschaft können sich die
Statistischen Landesämter gemäß § 102 Abs. 3 SGB VIII an die
öffentlichen Träger der Jugendhilfe wenden.
5 Aktualität und Pünktlichkeit
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Erste Ergebnisse werden Ende des laufenden Jahres mit einer
Pressemitteilung veröffentlicht. Zeitgleich erfolgt die
Veröffentlichung der Daten detailliert im Internet.
6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit
===========================================
Durch die Neukonzeption der Statistik "Kinder und tätige
Personen in Tageseinrichtungen" ist eine Vergleichbarkeit
mit den Ergebnissen aus der Statistik "Einrichtungen und
tätige Personen - Tageseinrichtungen für Kinder -" nur sehr
eingeschränkt gegeben. Nach der Bezirksreform in Berlin im
Jahr 2001 können die Angaben nicht mehr nach dem Ost- und
Westteil der Stadt aufgegliedert werden. Der Nachweis der
Ergebnisse für das frühere Bundesgebiet und die neuen Länder
erfolgt daher ohne die Daten von Berlin.
7 Bezüge zu anderen Erhebungen
===============================
Die Erhebungsinhalte aller Teile der Kinder- und
Jugendhilfestatistiken sind so aufeinander abgestimmt, dass
zusammenhängende Aussagen über einzelne Themenfelder sowie
die dazugehörenden Ausgaben möglich sind.
Somit ist aus der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der
öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ersichtlich, wie viel
die öffentliche Hand für Kindertageseinrichtungen aufwendet
bzw. vereinnahmt.
8 Weitere Informationsquellen
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8.1 Publikationen:
Detaillierte Ergebnisse zu der Statistik "Kinder und tätige
Personen in Tageseinrichtungen" sind im Internet unter
www.destatis.de zu finden und kostenlos abrufbar.
8.2 Kontaktinformation:
Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Tel: +49 (0) 611 / 75 - 8167
Fax: +49 (0) 611 / 75 - 8990
E-Mail: jugendhilfe@destatis.de
8.3 Weiterführende Veröffentlichungen:
- F.-J. Kolvenbach, D. Taubmann "Neue Statistiken zur
Kindertagesbetreuung" in der Zeitschrift "Wirtschaft und
Statistik", 2/2006
- Kindertagesbetreuung regional 2006 - Ein Vergleich aller
439 Kreise in Deutschland
- Kindertagesbetreuung regional 2007 - Ein Vergleich aller
439 Kreise in Deutschland
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2011
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2015-09-24 20:47:26
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