Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen
Dataset Profile
Odm ID | f71814c1-dce7-4a66-bc7a-a078ededadeb
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Title | Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen
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Notes | 1 Allgemeine Angaben zur Statistik
=================================== Angaben zur Kindertagesbetreuung lagen in der amtlichen Statistik bis zum Berichtsjahr 2002 für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung vor. Bei Kinderkrippen, Kindergärten, Horten und altersgemischten Einrichtungen wurden im Abstand von vier Jahren - zuletzt zum 31. Dezember 2002 - Angaben über die Einrichtung, die Zahl der verfügbaren Plätze sowie zu den in den Einrichtungen tätigen Personen erhoben. Über die in den Einrichtungen betreuten Kinder lagen keine Angaben vor. Diesem von vielen Seiten zunehmend als Mangel empfundenen Umstand trägt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz KICK) Rechnung, das am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz enthält zahlreiche Ergänzungen und Erweiterungen für die Kinder- und Jugendhilfestatistiken. Erstmals wurden 2006 Angaben zu den Kindern, die in Einrichtungen betreut wurden, erhoben. Zudem liegen seit 2006 erstmals Angaben zu den Kindern in mit öffentlichen Mitteln geförderter Kindertagespflege und den Kindertagespflegepersonen vor. Durch das Inkrafttreten des KICKs wurde die bisherige Statistik der "Einrichtungen und tätigen Personen - Tageseinrichtungen für Kinder " von der Statistik "Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen" abgelöst. 1.1 Bezeichnung der Statistik: Statistik der Kinder und tätigen Personen in Tageseinrichtungen 1.2 Berichtszeitraum: Die Erhebung wurde bis zum Jahr 2008 zum Stichtag 15. März durchgeführt. Ab dem Jahr 2009 erfolgt die Erhebung zum Stichtag 1. März. 1.3 Erhebungstermin: Die ausgefüllten Fragebögen sind bis spätestens Mitte April an die Statistischen Landesämter zu senden. 1.4 Periodizität: Die Erhebung wird - seit 2006 - jährlich durchgeführt. 1.5 Regionale Gliederung: Bund und Bundesländer. Tiefere Gliederung durch die Statistischen Landesämter (Regierungsbezirke, Landkreise, Gemeinden). 1.6 Erhebungsgesamtheit: Auskunftspflichtig sind die örtlichen und überörtlichen Träger der Jugendhilfe, die obersten Landesjugendbehörden, die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne des § 69 Abs. 5 und Abs. 6 SGB VIII wahrnehmen, die Träger der freien Jugendhilfe sowie die Leitungen von Einrichtungen, Behörden und Geschäftsstellen in der Jugendhilfe. 1.7 Erhebungsgegenstand: Die Erhebung erstreckt sich auf alle Kindertages- einrichtungen für behinderte und/oder nicht behinderte Kinder. Kindertageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages aufgenommen sowie pflegerisch oder erzieherisch regelmäßig betreut werden, die über haupt- oder nebenberufliches Personal verfügen und für die eine Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII oder eine vergleichbare Genehmigung vorliegt. 1.8 Rechtsgrundlagen: Rechtsgrundlage der Statistik der Kinder und tätigen Personen in Tageseinrichtungen sind die §§ 98 bis 103 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1696) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist. Erhoben werden die Angaben zu § 99 Abs. 7 SGB VIII. 1.9 Geheimhaltung und Datenschutz: Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung der erhobenen Angaben ist nach § 103 Abs. 1 SGB VIII an oberste Bundes- und Landesbehörden in Form von Tabellen mit statistischen Ergebnissen zulässig, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen, sofern diese Tabellen nicht tiefer als auf Regierungsbezirksebene, im Fall der Stadtstaaten auf Bezirksebene, gegliedert sind. Für ausschließlich statistische Zwecke dürfen nach § 103 Abs. 2 SGB VIII den zur Durchführung statistischer Aufgaben zuständigen Stellen der Gemeinden und Gemeindeverbände für ihren Zuständigkeitsbereich Einzelangaben aus der Erhebung mit Ausnahme der Hilfsmerkmale übermittelt werden, soweit die Voraussetzungen nach § 16 Abs. 5 BStatG gegeben sind. Nach § 16 Abs. 6 BStatG ist es auch zulässig, Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben dann zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. Eine Übermittlung von Einzelangaben mit Namen und Anschrift ist ausgeschlossen. 2 Zweck und Ziele der Statistik ================================ 2.1 Erhebungsinhalte: Erfasst werden die Angaben zur den Kindertageseinrichtungen, die Zahl der genehmigten Plätze sowie Angaben zur den dort betreuten Kindern und tätigen Personen. 2.2 Zweck der Statistik: Zweck der Erhebung ist, einen Überblick über das Angebot verschiedener Formen der Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder und die personellen Voraussetzungen für einen bedarfsgerechten Ausbau dieses Angebots zu erhalten und die erforderlichen Grunddaten für die Planung von Tageseinrichtungen für Kinder auf örtlicher und überregionaler Ebene bereitzustellen. Die Daten werden besonders wegen des gesetzlich festgelegten Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz sowie für den Ausbau des Betreuungsangebots für unter 3-Jährige benötigt. 2.3 Hauptnutzer der Statistik: Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen Ministerien des Bundes und der Länder, politische Vertreter, Wirtschaftsunternehmen, Medien, Universitäten, Verbände, Kirchen und Studenten. 2.4 Einbeziehung der Nutzer: Die Erhebungsunterlagen zu den neuen bzw. der erweiterten Statistiken zur Kindertagesbetreuung wurden in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) und der Dortmunder Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendhilfestatistik im Forschungsverbund Universität Dortmund/Deutsches Jugendinstitut (AKJStat), den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder sowie Vertretern der Praxis aus ausgewählten Jugendämtern erstellt. Entsprechend den Anforderungen aus Politik, Wissenschaft und Praxis wird u. a. in Zusammenarbeit mit der AKJStat die Kinder- und Jugendhilfestatistik kontinuierlich fachlich weiterentwickelt und analysiert. 3 Erhebungsmethodik ==================== 3.1 Art der Datengewinnung: Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe übermitteln den Statistischen Landesämtern auf Anforderung die zur Durchführung der Erhebung erforderlichen Anschriften. Die Erhebung wird mittels Einzelbelegen für jede Kindertageseinrichtung durchgeführt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Daten mittels eines sogenannten "off-line"- Programms dezentral in eine Datenbank einzugeben und dem zuständigenStatistischen Amt des Landes in einer Datei zu übermitteln. In Sachsen besteht außerdem die Möglichkeit, die Daten "online" über das Internet zu liefern. 3.2 Stichprobenverfahren: Trifft nicht zu. 3.3 Saisonbereinigungsverfahren: Trifft nicht zu. 3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: Die Statistik "Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen" ist eine dezentrale Statistik. Vom Statistischen Bundesamt werden die Erhebungsunterlagen und Aufbereitungsprogramme vorbereitet sowie das Bundesergebnis erstellt. Die Durchführung der statistischen Erhebung, die Aufbereitung der Daten und die Veröffentlichung der länderbezogenen Ergebnisse erfolgen bei den Statistischen Landesämtern. 3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen: Aufgrund der geforderten differenzierten Angaben zu Kindern und Personal in den Tageseinrichtungen ist in den meisten Fällen das Ausfüllen vor Ort unumgänglich. 4 Genauigkeit ============== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Die Statistik "Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen" ist eine Totalerhebung, erfasst also alle entsprechenden Einrichtungen in Deutschland. Regelmäßige, umfangreiche Plausibilitätsprüfungen und Qualitätskontrollen sichern Aussagekraft und Qualität der Ergebnisse. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler: Trifft nicht zu. 4.3 Nicht-stichprobenbedingte Fehler: Fehler in der Erfassungsgrundlage: Die Ermittlung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (= Auskunftspflichtige) gestaltet sich für die Statistischen Landesämter unproblematisch, da die öffentliche Verwaltung nach klaren Strukturen und Zuständigkeiten geregelt ist. Zur Ermittlung der Adressen der auskunftspflichtigen Einrichtungen in freier Trägerschaft können sich die Statistischen Landesämter gemäß § 102 Abs. 3 SGB VIII an die öffentlichen Träger der Jugendhilfe wenden. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== Erste Ergebnisse werden Ende des laufenden Jahres mit einer Pressemitteilung veröffentlicht. Zeitgleich erfolgt die Veröffentlichung der Daten detailliert im Internet. 6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit =========================================== Durch die Neukonzeption der Statistik "Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen" ist eine Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen aus der Statistik "Einrichtungen und tätige Personen - Tageseinrichtungen für Kinder -" nur sehr eingeschränkt gegeben. Nach der Bezirksreform in Berlin im Jahr 2001 können die Angaben nicht mehr nach dem Ost- und Westteil der Stadt aufgegliedert werden. Der Nachweis der Ergebnisse für das frühere Bundesgebiet und die neuen Länder erfolgt daher ohne die Daten von Berlin. 7 Bezüge zu anderen Erhebungen =============================== Die Erhebungsinhalte aller Teile der Kinder- und Jugendhilfestatistiken sind so aufeinander abgestimmt, dass zusammenhängende Aussagen über einzelne Themenfelder sowie die dazugehörenden Ausgaben möglich sind. Somit ist aus der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ersichtlich, wie viel die öffentliche Hand für Kindertageseinrichtungen aufwendet bzw. vereinnahmt. 8 Weitere Informationsquellen ============================== 8.1 Publikationen: Detaillierte Ergebnisse zu der Statistik "Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen" sind im Internet unter www.destatis.de zu finden und kostenlos abrufbar. 8.2 Kontaktinformation: Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 - 8167 Fax: +49 (0) 611 / 75 - 8990 E-Mail: jugendhilfe@destatis.de 8.3 Weiterführende Veröffentlichungen: - F.-J. Kolvenbach, D. Taubmann "Neue Statistiken zur Kindertagesbetreuung" in der Zeitschrift "Wirtschaft und Statistik", 2/2006 - Kindertagesbetreuung regional 2006 - Ein Vergleich aller 439 Kreise in Deutschland - Kindertagesbetreuung regional 2007 - Ein Vergleich aller 439 Kreise in Deutschland © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2011 |
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Metadata Updated | 2015-09-24 20:47:26
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