Verbraucherpreisindex für Deutschland
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Odm ID | 38d72b9e-6c55-4c58-a637-6231bf3ab92c
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Title | Verbraucherpreisindex für Deutschland
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Notes | 1 Allgemeine Angaben zur Statistik
=================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik: Verbraucherpreisindex für Deutschland 1.2 Berichtszeitraum: Berichtszeitraum ist der Berichtsmonat. 1.3 Erhebungstermin: Mindestens eine Woche nahe der Monatsmitte. 1.4 Periodizität und Zeitraum, für den eine Zeitreihe ohne Bruch vorliegt: Monatlich ab Januar 2005. 1.5 Regionale Gliederung: Deutschland und Bundesländer. 1.6 Erhebungsgesamtheit und Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten: Zur Erhebungsgesamtheit der Verbraucherpreisstatistik gehören alle Anbieter von Waren und Dienstleistungen im Wirtschaftsgebiet (Inlandskonzept), soweit deren Angebote Teil der Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte sind. Die Ausgaben für vom Eigentümer selbst genutztes Wohneigentum werden anhand des Mietäquivalenzansatzes einbezogen. Die Verbraucherpreisstatistik wird als Repräsentativerhebung durchgeführt, wobei die Erhebungseinheiten auf Güterebene auf der Grundlage des Systematischen Verzeichnisses der Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte (SEA 98) bestimmt werden. 1.7 Erhebungseinheiten: Erhebungseinheiten (Berichtsstellen) sind die örtlichen Einheiten aller Anbieter von Waren und Dienstleistungen (z.B. Einzelhandelsgeschäfte, Filialen der Handelsketten, Frisörsalons u.s.w.). Mieten werden außer bei den Vermietern teilweise auch bei den Mietern erhoben. Preiserhebungen erfolgen auch anhand allgemein zugänglicher Quellen (Internet, Versandhandelskataloge, Reiseprospekte, Gebührenordnungen u.s.w.). 1.8 Rechtsgrundlagen: 1.8.1 EU-Recht: Eigentlich nur für den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) gilt die Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates vom 23. Oktober 1995 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und die ergänzenden Kommissions- und Ratsverordnungen bzw. Leitlinien dafür. Da der deutsche Verbraucherpreisindex (VPI), der HVPI, der Einzelhandelspreisindex und der Preisindex für das Gastgewerbe aus der gleichen Preiserhebung abgeleitet werden, erlangen diese Verordnungen und Leitlinien indirekt auch dafür Bedeutung. 1.8.2 Bundesrecht: Gesetz über die Preisstatistik in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 720-9, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 07. September 2007 (BGBl. I, S. 2246), Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Preisstatistik vom 29. Mai 1959 (BAnz. Nr. 104 S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 20. November 1996 (BGBl. I, S. 1804), in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I, S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I, S. 2246). 1.8.3 Landesrecht: Keine Rechtsgrundlage aus Landesrecht. 1.8.4 Sonstige Grundlagen: Keine sonstige Rechtsgrundlage. 1.9 Geheimhaltung und Datenschutz: Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheimgehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Die Namen und Adressen der Befragten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben. Nach § 16 Abs. 6 BStatG ist es möglich, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben dann zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. 2 Zweck und Ziele der Statistik ================================ 2.1 Erhebungsinhalte: Es werden Verkaufspreise einschließlich Umsatzsteuer und anderer Verbrauchssteuern (z.B. Mineralölsteuer, Tabaksteuer) für repräsentativ ausgewählte Waren und Dienstleistungen erhoben. Zum Erhebungsprogramm gehören auch die genaue Warenbeschreibung sowie andere den Preis bestimmende Merkmale (z.B. Geschäftstyp, Gewährleistung, Versandart, Preisnachlässe, Art der Verpackung, Mengeneinheit, Zahlungsbedingungen). 2.2 Zweck der Statistik: Die erhobenen Verbraucherpreise werden zur Berechnung von Verbraucherpreisindizes verwendet. Diese werden primär für drei unterschiedliche Verwendungszwecke genutzt: - Als Inflationsmaßstab zur Messung der gesamtwirtschaft- lichen Preisstabilität (zusammen mit anderen Preisindizes). - Als Kompensationsmaßstab für die Anpassung regelmäßig wiederkehrender Zahlungen aufgrund entsprechender Wertsicherungsklauseln in privatrechtlichen Verträgen (z.B. gemäß Preisklauselverordnung vom 07. September 2007 (BGBL I, S. 2246, 2247), BGB, §557b zur "Indexmiete" oder Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG)). - Zur Deflationierung nominaler wirtschaftsstatistischer Größen. 2.3 Hauptnutzer der Statistik: Entsprechend der genannten Zwecke der Statistik gliedern sich auch die Hauptnutzer: - An einem Inflationsmaßstab sind die Ressorts, die Zentralbanken, Wirtschaftsforschungsinstitute, die volkswirtschaftlichen Abteilungen großer Unternehmen (z.B. Geschäftsbanken), Wissenschaft und Forschung, Tarif- parteien sowie die Medien besonders interessiert. - Ein Kompensationsmaßstab wird vor allem von Mietern und Vermietern, Zahlern und Empfängern von Betriebs- oder Leibrenten und anderen Inhabern von Zahlungs- verpflichtungen bzw. Empfängern regelmäßig wiederkehrender Zahlungen benötigt. Auch für die Berechnung von Entschädigungs- oder Ausgleichszahlungen wird der Verbraucherpreisindex oft genutzt (z.B. Erbschaften, Scheidungen). - Als Basis für die Deflationierung gesamtwirtschaftlicher Größen verwenden z.B. die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechungen den Verbraucherpreisindex bzw. einzelne Elemente davon. 2.4 Einbeziehung der Nutzer: Die Einbeziehung der wichtigsten Nutzer erfolgt vor allem im Rahmen von Fachausschusssitzungen in mehrjährigen Abständen. Bei gravierenden Änderungen werden auch zwischen solchen Sitzungen bekannte Nutzergruppen informiert bzw. befragt oder um Zustimmung gebeten (z.B. bei der Einstellung der Verbraucherpreisindizes für bestimmte Haushaltstypen - Befragung der Ressorts, bei einer grundlegenden Überarbeitung der Veröffentlichungspraxis - Befragung der Abonnenten der regelmäßigen Veröffentlichungsreihen). 3 Erhebungsmethodik ==================== 3.1 Art der Datengewinnung: Die Daten werden in der Regel von Preisermittlern vor Ort in ausgewählten Berichtsgemeinden erhoben. Hinzu kommen Auswertungen von Katalogen, Tarifwerken, Gebührenordnungen, Gesetzen und Verwaltungsvorschriften, Internet-Angeboten und auch (in geringem Umfang) schriftliche Befragungen. 3.2 Stichprobenverfahren: 3.2.1 Stichprobendesign: Die Grundgesamtheit der Verbraucherpreisstatistik besteht aus allen Verkaufsfällen von Waren und Dienstleistungen an private Haushalte im Wirtschaftsgebiet. Die Stichproben- bildung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren mit der in allen Preisstatistiken üblichen Methode der gezielten Auswahl. In der ersten Stufe werden Berichtsgemeinden ausgewählt. In der zweiten Stufe werden die Berichtsstellen ausgewählt, eine systematische Überarbeitung dieser Auswahl erfolgt alle fünf Jahre zusammen mit der Umstellung auf ein neues Preisbasisjahr. In der dritten Stufe werden die konkreten Waren und Dienstleistungen für die Preiserhebung ausgewählt, wobei diese Auswahl bei Wegfall von Produkten oder Berichtsstellen, Auftreten neuer Produkte oder Berichtsstellen mit schnell wachsender Verbrauchsbedeutung auch zwischen den Revisionsterminen angepasst wird. 3.2.2 Stichprobenumfang, Auswahlsatz und Auswahleinheit: Der Warenkorb der Verbraucherpreisstatistik umfasst z. Zt. etwa 700 Güterarten, für die in rund 30 000 Berichtsstellen Preise für insgesamt über 300 000 repräsentativ ausgewählte Verkaufsfälle (Preisrepräsentanten) monatlich erhoben werden. 3.2.3 Schichtung der Stichprobe: Eine Schichtung erfolgt nach Bundesländern, Geschäftstypen und den etwa 700 Güterarten des Warenkorbes. 3.2.4 Hochrechnung: Eine Hochrechnung erfolgt nicht. Das Ergebnis stellt sich als gewogener Durchschnitt der ermittelten Preisentwicklungen für die einbezogenen Güterarten dar. 3.3 Saisonbereinigungsverfahren: Die Originalreihen des Verbraucherpreisindex sind nicht saisonbereinigt, jedoch werden parallel auch saisonbereinigte Reihen veröffentlicht. Der Verbraucherpreisindex insgesamt und der Teilindex "Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke" werden kalender- und saisonbereinigt bereit gestellt. Das Statistische Bundesamt verwendet für die Saisonbereinigung von Verbraucherpreisindizes das Berliner Verfahren "BV4.1". Die Deutsche Bundesbank berechnet und veröffentlicht ebenfalls saisonbereinigte Verbraucherpreisindizes. Dabei kommt das "Census-Verfahren X-12-ARIMA" zur Anwendung. 3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: Für etwa 2/3 der gesamten Verbrauchsausgaben erfolgt die Preiserhebung dezentral, d.h. organisiert durch die Statistischen Landesämter, z.T. unter Einschaltung von Personal der Berichtsgemeinden. In der Regel werden dabei die einzelnen Berichtsstellen von den Preiserhebern monatlich besucht. Für etwa 1/3 der Verbrauchsausgaben werden Preise von Mitarbeitern des Statistischen Bundesamtes zentral erhoben, überwiegend aus allgemein zugänglichen Quellen (Kataloge, Internet, Gebührenordnungen u.s.w.). Aufgrund der Einzelpreismeldungen und nach Durchführung evtl. erforderlicher Umrechnungen (z.B. bei Mengen- oder Qualitätsänderungen) berechnen die Statistischen Landesämter Elementarindizes (nach der Dutot-Formel) differenziert nach Geschäftstypen für alle rund 700 Einzelpositionen. Diese Messzahlen werden dem Statistischen Bundesamt übermittelt. Dieses berechnet daraus den Gesamtindex für die Bundesrepublik Deutschland unter Verwendung von Ländergewichten, güterspezifischen Geschäftstypengewichten und des Wägungsschemas. Die Landesämter ihrerseits erhalten vom Statistischen Bundesamt Einzelpreise, Durchschnittspreise oder Preismesszahlen (je nach Position) für die zentral erhobenen Reihen und beziehen diese in ihre Indexberechnungen für die Bundesländer ein. 3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen: Die Preiserheber ermitteln die Preise (und die dazu gehörigen Produktmerkmale) selbst, eine Belastung der Berichtsstellen wird so weitgehend vermieden (ist aber bei Revisionsterminen oder bei Erzeugniswechseln manchmal unvermeidlich). 3.6 Dokumentation des Fragebogens: Fragebogen im engeren Sinn gibt es in der Verbraucherpreis- statistik nicht. Es gibt nur Meldebogen - teils aus Papier, teils elektronisch auf einem Laptop - anhand derer die Preiserheber Preise und preisbestimmende Merkmale erheben und die Informationen den statistischen Ämtern übermitteln. Den Auskunftspflichtigen werden diese Meldebogen im Regelfall nicht ausgehändigt. 4 Genauigkeit ============== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Der Verbraucherpreisindex wird als Indexzahl mit einer Nachkommastelle berechnet. Dies entspricht der erreichbaren Genauigkeit. Eine indirekte Messung der Genauigkeit kann anhand der Revisionsdifferenzen erfolgen, da zu diesen Terminen eine Neuberechnung der Ergebnisse für ca. drei Jahre anhand aller neuen Informationen (z.B. unter Berücksichtigung aktueller Verbrauchsgewohnheiten) erfolgt. Allerdings müssen dafür die Revisionsdifferenzen genauer analysiert und den verschiedenen Ursachen (einschl. methodischer Änderungen, wie der Erweiterung des Erfassungsbereichs) zugeordnet werden. Diese Ergebnisse werden in "Wirtschaft und Statistik" veröffentlicht (siehe Abschnitt 8). Auch die monatlich veröffentlichten vorläufigen Ergebnisse für die Bundesrepublik Deutschland genügen hohen Genauigkeitsansprüchen: Die Abweichungen der vorläufigen von den endgültigen Ergebnissen liegen bei maximal 0,1%-Punkten. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler: Eine Quantifizierung von stichprobenbedingten Fehlern ist nicht möglich, da die Verbraucherpreisstatistik nicht als Zufallsstichprobe durchgeführt wird. 4.2.1 Standardfehler: Entfällt. 4.2.2 Ergebnisverzerrungen durch das Hochrechnungsverfahren: Entfällt, da kein Hochrechnungsverfahren angewendet wird. 4.3 Nicht-stichprobenbedingte Fehler: 4.3.1 Fehler durch die Erfassungsgrundlage: Entfällt. 4.3.2 Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten (Unit-Non-Response): Entfällt wegen der Preiserhebung durch Preisermittler. 4.3.3 Antwortausfälle auf Ebene wichtiger Merkmale (Item-Non-Response): Entfällt wegen der Preiserhebung durch Preisermittler. 4.3.4 Imputationsmethoden: Die Preise vorübergehend nicht angebotener Güter werden mit den Preisen vergleichbarer Güter fortgeschrieben (z.B. bei Saisonartikeln, Betriebsferien). 4.3.5 Weiterführende Analysen zum systematischen Fehler: Weiterführende Analysen zum systematischen Fehler werden nicht erstellt. 4.4 Laufende Revisionen: In fünfjährigem Abstand werden die Ergebnisse der Verbraucherpreisstatistik einer grundlegenden Neuberechnung unterzogen. Dabei werden veränderte Ausgabengewichte aufgrund von Änderungen im Verbrauchsverhalten in die Indexberechnung einbezogen. Auch methodische Änderungen, z.B. auf Grund von neuen Vorgaben der EU, werden zu diesem Zeitpunkt in die Indexberechnung eingebaut. 4.4.1 Umfang des Revisionsbedarfs: Die Einbeziehung geänderter Verbrauchsgewohnheiten durch ein neues Wägungsschema führt zu Korrekturen der bisher berechneten Ergebnisse in der Größenordnung von meist unter 0,1%-Punkt (gemessen an der Preisveränderung gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum). Die Implementierung methodischer Änderungen kann zu deutlich größeren Abweichungen im Ergebnis führen (vgl. z.B. WiSta 4/2008). 4.4.2 Gründe für Revisionen: Bereitstellung von Zeitreihen ohne Strukturbruch durch die Berücksichtigung veränderter Verbrauchsgewohnheiten und die Implementierung veränderter Methoden. 4.5 Außergewöhnliche Fehlerquellen: Unter außergewöhnlichen Fehlerquellen sind Ereignisse zu verstehen, die unvorhergesehen eintraten und die Nutzung von vorläufigen oder endgültigen Ergebnissen stark beeinträchtigten und deshalb besonders hervorzuheben sind. Dazu zählen zum Beispiel besonders wichtige fehlerhafte oder verspätete Meldungen sowie (Natur)Ereignisse, die unmittelbar nach der Erhebung den Erhebungsgegenstand deutlich veränderten und somit die Aussagekraft der Statistik schwächten. Ein solches Ereignis trat nicht ein. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität vorläufiger Ergebnisse: Eine vorläufige Schätzung des Ergebnisses erfolgt etwa zwei bis drei Arbeitstage vor Ablauf des Berichtsmonats aufgrund endgültiger Ergebnisse aus einigen Bundesländern. 5.2 Aktualität endgültiger Ergebnisse: Endgültige Ergebnisse für den Bund werden jeweils um die Monatsmitte des Folgemonats veröffentlicht. 5.3 Pünktlichkeit: Alle Veröffentlichungstermine werden eingehalten. 6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit =========================================== 6.1 Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit: Die zeitliche Vergleichbarkeit der Ergebnisse zwischen zwei Revisionsterminen ist uneingeschränkt sichergestellt. Dies gilt auch für die räumliche Vergleichbarkeit der Indexverläufe der Bundesländer. Für den internationalen Indexvergleich sollte besser auf den Harmonisierten Verbraucherpreisindex abgestellt werden, der in allen Mitgliedsstaaten der EU nach identischen Konzepten berechnet wird. 6.2 Änderungen, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben: Einführung neuer Wägungsschemata (Anpassung an veränderte Verbrauchsgewohnheiten der privaten Haushalte), Implementierung neuer Methoden. Diese erfolgen immer nur im Rahmen großer Revisionen alle fünf Jahre. 7 Bezüge zu anderen Erhebungen =============================== 7.1 Input für andere Statistiken: Deflator für nominale Wertgrößen, z.B. in der VGR (vgl.2.2, 2.3). 7.2 Unterschiede zu vergleichbaren Statistiken oder Ergebnissen: Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex für Deutschland (HVPI) wird aus identischen Basisdaten abgeleitet. Im Gegensatz zum nationalen Verbraucherpreisindex verzichtet der HVPI auf die Einbeziehung von Ausgaben für vom Eigentümer selbstgenutzen Wohnraum, Ausgaben für Glücksspiele und - bis Dezember 2009 - die Kraftfahrzeug- steuer sowie die Zulassungsgebühren. Auch die Revisionspraxis von VPI und HVPI unterscheiden sich (vgl. WiSta 8/2008). 8 Weitere Informationsquellen ============================== 8.1 Publikationen: Die Ergebnisse der Verbraucherpreisstatistik werden sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form angeboten. Gedruckte Veröffentlichungen der Fachserie 17, Reihe 7: - Eilbericht: Die Veröffentlichung enthält Preisindizes und Teuerungsraten für die 12 Abteilungen der SEA (COICOP) und für ausgewählte Sondergliederungen (saisonabhängige Waren und Dienstleistungen, Energie, Mieten, Kraftfahrer- Preisindex), sowie einige Ergebnisse für den Einzelhandelspreisindex. - Monatsbericht: Die Veröffentlichung enthält zusätzlich Ergebnisse nach SEA (COICOP) Drei- und Vierstellern und detailliertere Ergebnisse für den Einzelhandelspreisindex. Jeweils nach der Umstellung auf ein neues Preisbasisjahr erscheint zusätzlich in der gleichen Fachserie ein Bericht, der die neu berechneten Ergebnisse für einen längeren Zeitraum vorstellt. Die Fachserie kann über die Homepage des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de -> Publikationen -> Fachveröffentlichungen) erworben werden. Elektronische Veröffentlichungen: Unter www.destatis.de kann die Fachserie 17, Reihe 7 kostenfrei als PDF-Datei bezogen werden. Zusätzlich erscheint einmal jährlich ein Jahresbericht mit Ergebnissen ab 1991 bzw. 1995. Daten zur Energiepreisentwicklung: In die Querschnitts- veröffentlichung fließen Preisindizes für die unterschiedlichen Energiearten als lange Reihen ein. Neben den Verbraucherpreisindizes werden auch Einfuhr-, Ausfuhr- und Erzeugerpreisindizes nachgewiesen. Länderergebnisse können über die Homepage des jeweiligen Landesamtes abgerufen werden. 8.2 Kontaktinformation: Statistisches Bundesamt Gustav-Stresemann-Ring 11 65189 Wiesbaden Tel: +49 (0) 611 / 75 - 4777 Fax: +49 (0) 611 / 75 - 3622 Kontaktformular: www.destatis.de/kontakt/ 8.3 Weiterführende Veröffentlichungen: Aufsätze zum Verbraucherpreisindex finden Sie in der Querschnittsveröffentlichung "Wirtschaft und Statistik" (www.destatis.de), z.B.: Elbel, Günther; Egner, Ute: "Umstellung der Verbraucher- preisstatistik auf Basis 2005", 04/2008, S. 339 © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2011 |
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Metadata Updated | 2015-08-25 15:15:51
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