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Verbraucherpreisindex für Deutschland

Dataset Profile

Odm ID
38d72b9e-6c55-4c58-a637-6231bf3ab92c
Title
Verbraucherpreisindex für Deutschland
Notes
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
===================================
1.1 Bezeichnung der Statistik:
Verbraucherpreisindex für Deutschland
1.2 Berichtszeitraum:
Berichtszeitraum ist der Berichtsmonat.
1.3 Erhebungstermin:
Mindestens eine Woche nahe der Monatsmitte.
1.4 Periodizität und Zeitraum, für den eine Zeitreihe
ohne Bruch vorliegt:
Monatlich ab Januar 2005.
1.5 Regionale Gliederung:
Deutschland und Bundesländer.
1.6 Erhebungsgesamtheit und Zuordnungsprinzip der
Erhebungseinheiten:
Zur Erhebungsgesamtheit der Verbraucherpreisstatistik
gehören alle Anbieter von Waren und Dienstleistungen im
Wirtschaftsgebiet (Inlandskonzept), soweit deren Angebote
Teil der Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte sind. Die
Ausgaben für vom Eigentümer selbst genutztes Wohneigentum
werden anhand des Mietäquivalenzansatzes einbezogen. Die
Verbraucherpreisstatistik wird als Repräsentativerhebung
durchgeführt, wobei die Erhebungseinheiten auf Güterebene
auf der Grundlage des Systematischen Verzeichnisses der
Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte (SEA 98)
bestimmt werden.
1.7 Erhebungseinheiten:
Erhebungseinheiten (Berichtsstellen) sind die örtlichen
Einheiten aller Anbieter von Waren und Dienstleistungen
(z.B. Einzelhandelsgeschäfte, Filialen der Handelsketten,
Frisörsalons u.s.w.). Mieten werden außer bei den Vermietern
teilweise auch bei den Mietern erhoben. Preiserhebungen
erfolgen auch anhand allgemein zugänglicher Quellen
(Internet, Versandhandelskataloge, Reiseprospekte,
Gebührenordnungen u.s.w.).
1.8 Rechtsgrundlagen:
1.8.1 EU-Recht:
Eigentlich nur für den Harmonisierten Verbraucherpreisindex
(HVPI) gilt die Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates vom
23. Oktober 1995 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes
und die ergänzenden Kommissions- und Ratsverordnungen bzw.
Leitlinien dafür. Da der deutsche Verbraucherpreisindex
(VPI), der HVPI, der Einzelhandelspreisindex und der
Preisindex für das Gastgewerbe aus der gleichen
Preiserhebung abgeleitet werden, erlangen diese Verordnungen
und Leitlinien indirekt auch dafür Bedeutung.
1.8.2 Bundesrecht:
Gesetz über die Preisstatistik in der im Bundesgesetzblatt
Teil III, Gliederungsnummer 720-9, veröffentlichten
bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 20 des
Gesetzes vom 07. September 2007 (BGBl. I, S. 2246),
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die
Preisstatistik vom 29. Mai 1959 (BAnz. Nr. 104 S. 1),
zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 20.
November 1996 (BGBl. I, S. 1804), in Verbindung mit dem
Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I,
S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 7. September 2007 (BGBl. I, S. 2246).
1.8.3 Landesrecht:
Keine Rechtsgrundlage aus Landesrecht.
1.8.4 Sonstige Grundlagen:
Keine sonstige Rechtsgrundlage.
1.9 Geheimhaltung und Datenschutz:
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG
grundsätzlich geheimgehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich
geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt
werden. Die Namen und Adressen der Befragten werden in
keinem Fall an Dritte weitergegeben. Nach § 16 Abs. 6 BStatG
ist es möglich, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen
mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung
für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben
Einzelangaben dann zur Verfügung zu stellen, wenn diese so
anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig
großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem
Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die
Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die
Empfänger von Einzelangaben sind.
2 Zweck und Ziele der Statistik
================================
2.1 Erhebungsinhalte:
Es werden Verkaufspreise einschließlich Umsatzsteuer und
anderer Verbrauchssteuern (z.B. Mineralölsteuer,
Tabaksteuer) für repräsentativ ausgewählte Waren und
Dienstleistungen erhoben. Zum Erhebungsprogramm gehören auch
die genaue Warenbeschreibung sowie andere den Preis
bestimmende Merkmale (z.B. Geschäftstyp, Gewährleistung,
Versandart, Preisnachlässe, Art der Verpackung,
Mengeneinheit, Zahlungsbedingungen).
2.2 Zweck der Statistik:
Die erhobenen Verbraucherpreise werden zur Berechnung von
Verbraucherpreisindizes verwendet. Diese werden primär für
drei unterschiedliche Verwendungszwecke genutzt:
- Als Inflationsmaßstab zur Messung der gesamtwirtschaft-
lichen Preisstabilität (zusammen mit anderen
Preisindizes).
- Als Kompensationsmaßstab für die Anpassung regelmäßig
wiederkehrender Zahlungen aufgrund entsprechender
Wertsicherungsklauseln in privatrechtlichen Verträgen
(z.B. gemäß Preisklauselverordnung vom 07. September 2007
(BGBL I, S. 2246, 2247), BGB, §557b zur "Indexmiete" oder
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG)).
- Zur Deflationierung nominaler wirtschaftsstatistischer
Größen.
2.3 Hauptnutzer der Statistik:
Entsprechend der genannten Zwecke der Statistik gliedern
sich auch die Hauptnutzer:
- An einem Inflationsmaßstab sind die Ressorts, die
Zentralbanken, Wirtschaftsforschungsinstitute, die
volkswirtschaftlichen Abteilungen großer Unternehmen (z.B.
Geschäftsbanken), Wissenschaft und Forschung, Tarif-
parteien sowie die Medien besonders interessiert.
- Ein Kompensationsmaßstab wird vor allem von Mietern und
Vermietern, Zahlern und Empfängern von Betriebs- oder
Leibrenten und anderen Inhabern von Zahlungs-
verpflichtungen bzw. Empfängern regelmäßig wiederkehrender
Zahlungen benötigt. Auch für die Berechnung von
Entschädigungs- oder Ausgleichszahlungen wird der
Verbraucherpreisindex oft genutzt (z.B. Erbschaften,
Scheidungen).
- Als Basis für die Deflationierung gesamtwirtschaftlicher
Größen verwenden z.B. die Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechungen den Verbraucherpreisindex bzw. einzelne
Elemente davon.
2.4 Einbeziehung der Nutzer:
Die Einbeziehung der wichtigsten Nutzer erfolgt vor allem im
Rahmen von Fachausschusssitzungen in mehrjährigen Abständen.
Bei gravierenden Änderungen werden auch zwischen solchen
Sitzungen bekannte Nutzergruppen informiert bzw. befragt
oder um Zustimmung gebeten (z.B. bei der Einstellung der
Verbraucherpreisindizes für bestimmte Haushaltstypen -
Befragung der Ressorts, bei einer grundlegenden
Überarbeitung der Veröffentlichungspraxis - Befragung der
Abonnenten der regelmäßigen Veröffentlichungsreihen).
3 Erhebungsmethodik
====================
3.1 Art der Datengewinnung:
Die Daten werden in der Regel von Preisermittlern vor Ort in
ausgewählten Berichtsgemeinden erhoben. Hinzu kommen
Auswertungen von Katalogen, Tarifwerken, Gebührenordnungen,
Gesetzen und Verwaltungsvorschriften, Internet-Angeboten und
auch (in geringem Umfang) schriftliche Befragungen.
3.2 Stichprobenverfahren:
3.2.1 Stichprobendesign:
Die Grundgesamtheit der Verbraucherpreisstatistik besteht
aus allen Verkaufsfällen von Waren und Dienstleistungen an
private Haushalte im Wirtschaftsgebiet. Die Stichproben-
bildung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren mit der in
allen Preisstatistiken üblichen Methode der gezielten
Auswahl. In der ersten Stufe werden Berichtsgemeinden
ausgewählt. In der zweiten Stufe werden die Berichtsstellen
ausgewählt, eine systematische Überarbeitung dieser Auswahl
erfolgt alle fünf Jahre zusammen mit der Umstellung auf ein
neues Preisbasisjahr. In der dritten Stufe werden die
konkreten Waren und Dienstleistungen für die Preiserhebung
ausgewählt, wobei diese Auswahl bei Wegfall von Produkten
oder Berichtsstellen, Auftreten neuer Produkte oder
Berichtsstellen mit schnell wachsender Verbrauchsbedeutung
auch zwischen den Revisionsterminen angepasst wird.
3.2.2 Stichprobenumfang, Auswahlsatz und Auswahleinheit:
Der Warenkorb der Verbraucherpreisstatistik umfasst z. Zt.
etwa 700 Güterarten, für die in rund 30 000 Berichtsstellen
Preise für insgesamt über 300 000 repräsentativ ausgewählte
Verkaufsfälle (Preisrepräsentanten) monatlich erhoben
werden.
3.2.3 Schichtung der Stichprobe:
Eine Schichtung erfolgt nach Bundesländern, Geschäftstypen
und den etwa 700 Güterarten des Warenkorbes.
3.2.4 Hochrechnung:
Eine Hochrechnung erfolgt nicht. Das Ergebnis stellt sich
als gewogener Durchschnitt der ermittelten
Preisentwicklungen für die einbezogenen Güterarten dar.
3.3 Saisonbereinigungsverfahren:
Die Originalreihen des Verbraucherpreisindex sind nicht
saisonbereinigt, jedoch werden parallel auch
saisonbereinigte Reihen veröffentlicht. Der
Verbraucherpreisindex insgesamt und der Teilindex
"Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke" werden kalender-
und saisonbereinigt bereit gestellt. Das Statistische
Bundesamt verwendet für die Saisonbereinigung von
Verbraucherpreisindizes das Berliner Verfahren "BV4.1". Die
Deutsche Bundesbank berechnet und veröffentlicht ebenfalls
saisonbereinigte Verbraucherpreisindizes. Dabei kommt das
"Census-Verfahren X-12-ARIMA" zur Anwendung.
3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg:
Für etwa 2/3 der gesamten Verbrauchsausgaben erfolgt die
Preiserhebung dezentral, d.h. organisiert durch die
Statistischen Landesämter, z.T. unter Einschaltung von
Personal der Berichtsgemeinden. In der Regel werden dabei
die einzelnen Berichtsstellen von den Preiserhebern
monatlich besucht. Für etwa 1/3 der Verbrauchsausgaben
werden Preise von Mitarbeitern des Statistischen Bundesamtes
zentral erhoben, überwiegend aus allgemein zugänglichen
Quellen (Kataloge, Internet, Gebührenordnungen u.s.w.).
Aufgrund der Einzelpreismeldungen und nach Durchführung
evtl. erforderlicher Umrechnungen (z.B. bei Mengen- oder
Qualitätsänderungen) berechnen die Statistischen Landesämter
Elementarindizes (nach der Dutot-Formel) differenziert nach
Geschäftstypen für alle rund 700 Einzelpositionen. Diese
Messzahlen werden dem Statistischen Bundesamt übermittelt.
Dieses berechnet daraus den Gesamtindex für die
Bundesrepublik Deutschland unter Verwendung von
Ländergewichten, güterspezifischen Geschäftstypengewichten
und des Wägungsschemas.
Die Landesämter ihrerseits erhalten vom Statistischen
Bundesamt Einzelpreise, Durchschnittspreise oder
Preismesszahlen (je nach Position) für die zentral erhobenen
Reihen und beziehen diese in ihre Indexberechnungen für die
Bundesländer ein.
3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen:
Die Preiserheber ermitteln die Preise (und die dazu
gehörigen Produktmerkmale) selbst, eine Belastung der
Berichtsstellen wird so weitgehend vermieden (ist aber bei
Revisionsterminen oder bei Erzeugniswechseln manchmal
unvermeidlich).
3.6 Dokumentation des Fragebogens:
Fragebogen im engeren Sinn gibt es in der Verbraucherpreis-
statistik nicht. Es gibt nur Meldebogen - teils aus Papier,
teils elektronisch auf einem Laptop - anhand derer die
Preiserheber Preise und preisbestimmende Merkmale erheben
und die Informationen den statistischen Ämtern übermitteln.
Den Auskunftspflichtigen werden diese Meldebogen im
Regelfall nicht ausgehändigt.
4 Genauigkeit
==============
4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit:
Der Verbraucherpreisindex wird als Indexzahl mit einer
Nachkommastelle berechnet. Dies entspricht der erreichbaren
Genauigkeit. Eine indirekte Messung der Genauigkeit kann
anhand der Revisionsdifferenzen erfolgen, da zu diesen
Terminen eine Neuberechnung der Ergebnisse für ca. drei
Jahre anhand aller neuen Informationen (z.B. unter
Berücksichtigung aktueller Verbrauchsgewohnheiten) erfolgt.
Allerdings müssen dafür die Revisionsdifferenzen genauer
analysiert und den verschiedenen Ursachen (einschl.
methodischer Änderungen, wie der Erweiterung des
Erfassungsbereichs) zugeordnet werden. Diese Ergebnisse
werden in "Wirtschaft und Statistik" veröffentlicht (siehe
Abschnitt 8). Auch die monatlich veröffentlichten
vorläufigen Ergebnisse für die Bundesrepublik Deutschland
genügen hohen Genauigkeitsansprüchen: Die Abweichungen der
vorläufigen von den endgültigen Ergebnissen liegen bei
maximal 0,1%-Punkten.
4.2 Stichprobenbedingte Fehler:
Eine Quantifizierung von stichprobenbedingten Fehlern ist
nicht möglich, da die Verbraucherpreisstatistik nicht als
Zufallsstichprobe durchgeführt wird.
4.2.1 Standardfehler:
Entfällt.
4.2.2 Ergebnisverzerrungen durch das Hochrechnungsverfahren:
Entfällt, da kein Hochrechnungsverfahren angewendet wird.
4.3 Nicht-stichprobenbedingte Fehler:
4.3.1 Fehler durch die Erfassungsgrundlage:
Entfällt.
4.3.2 Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten
(Unit-Non-Response):
Entfällt wegen der Preiserhebung durch Preisermittler.
4.3.3 Antwortausfälle auf Ebene wichtiger Merkmale
(Item-Non-Response):
Entfällt wegen der Preiserhebung durch Preisermittler.
4.3.4 Imputationsmethoden:
Die Preise vorübergehend nicht angebotener Güter werden mit
den Preisen vergleichbarer Güter fortgeschrieben (z.B. bei
Saisonartikeln, Betriebsferien).
4.3.5 Weiterführende Analysen zum systematischen Fehler:
Weiterführende Analysen zum systematischen Fehler werden
nicht erstellt.
4.4 Laufende Revisionen:
In fünfjährigem Abstand werden die Ergebnisse der
Verbraucherpreisstatistik einer grundlegenden Neuberechnung
unterzogen. Dabei werden veränderte Ausgabengewichte
aufgrund von Änderungen im Verbrauchsverhalten in die
Indexberechnung einbezogen. Auch methodische Änderungen,
z.B. auf Grund von neuen Vorgaben der EU, werden zu diesem
Zeitpunkt in die Indexberechnung eingebaut.
4.4.1 Umfang des Revisionsbedarfs:
Die Einbeziehung geänderter Verbrauchsgewohnheiten durch ein
neues Wägungsschema führt zu Korrekturen der bisher
berechneten Ergebnisse in der Größenordnung von meist unter
0,1%-Punkt (gemessen an der Preisveränderung gegenüber dem
vergleichbaren Vorjahreszeitraum). Die Implementierung
methodischer Änderungen kann zu deutlich größeren
Abweichungen im Ergebnis führen (vgl. z.B. WiSta 4/2008).
4.4.2 Gründe für Revisionen:
Bereitstellung von Zeitreihen ohne Strukturbruch durch die
Berücksichtigung veränderter Verbrauchsgewohnheiten und die
Implementierung veränderter Methoden.
4.5 Außergewöhnliche Fehlerquellen:
Unter außergewöhnlichen Fehlerquellen sind Ereignisse zu
verstehen, die unvorhergesehen eintraten und die Nutzung von
vorläufigen oder endgültigen Ergebnissen stark
beeinträchtigten und deshalb besonders hervorzuheben sind.
Dazu zählen zum Beispiel besonders wichtige fehlerhafte oder
verspätete Meldungen sowie (Natur)Ereignisse, die
unmittelbar nach der Erhebung den Erhebungsgegenstand
deutlich veränderten und somit die Aussagekraft der
Statistik schwächten. Ein solches Ereignis trat nicht ein.
5 Aktualität und Pünktlichkeit
===============================
5.1 Aktualität vorläufiger Ergebnisse:
Eine vorläufige Schätzung des Ergebnisses erfolgt etwa zwei
bis drei Arbeitstage vor Ablauf des Berichtsmonats aufgrund
endgültiger Ergebnisse aus einigen Bundesländern.
5.2 Aktualität endgültiger Ergebnisse:
Endgültige Ergebnisse für den Bund werden jeweils um die
Monatsmitte des Folgemonats veröffentlicht.
5.3 Pünktlichkeit:
Alle Veröffentlichungstermine werden eingehalten.
6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit
===========================================
6.1 Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit:
Die zeitliche Vergleichbarkeit der Ergebnisse zwischen zwei
Revisionsterminen ist uneingeschränkt sichergestellt. Dies
gilt auch für die räumliche Vergleichbarkeit der
Indexverläufe der Bundesländer. Für den internationalen
Indexvergleich sollte besser auf den Harmonisierten
Verbraucherpreisindex abgestellt werden, der in allen
Mitgliedsstaaten der EU nach identischen Konzepten berechnet
wird.
6.2 Änderungen, die Auswirkungen auf die zeitliche
Vergleichbarkeit haben:
Einführung neuer Wägungsschemata (Anpassung an veränderte
Verbrauchsgewohnheiten der privaten Haushalte),
Implementierung neuer Methoden. Diese erfolgen immer nur im
Rahmen großer Revisionen alle fünf Jahre.
7 Bezüge zu anderen Erhebungen
===============================
7.1 Input für andere Statistiken:
Deflator für nominale Wertgrößen, z.B. in der VGR (vgl.2.2,
2.3).
7.2 Unterschiede zu vergleichbaren Statistiken oder
Ergebnissen:
Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex für Deutschland
(HVPI) wird aus identischen Basisdaten abgeleitet. Im
Gegensatz zum nationalen Verbraucherpreisindex verzichtet
der HVPI auf die Einbeziehung von Ausgaben für vom
Eigentümer selbstgenutzen Wohnraum, Ausgaben für
Glücksspiele und - bis Dezember 2009 - die Kraftfahrzeug-
steuer sowie die Zulassungsgebühren. Auch die
Revisionspraxis von VPI und HVPI unterscheiden sich (vgl.
WiSta 8/2008).
8 Weitere Informationsquellen
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8.1 Publikationen:
Die Ergebnisse der Verbraucherpreisstatistik werden sowohl
in gedruckter als auch in elektronischer Form angeboten.
Gedruckte Veröffentlichungen der Fachserie 17, Reihe 7:
- Eilbericht: Die Veröffentlichung enthält Preisindizes und
Teuerungsraten für die 12 Abteilungen der SEA (COICOP) und
für ausgewählte Sondergliederungen (saisonabhängige Waren
und Dienstleistungen, Energie, Mieten, Kraftfahrer-
Preisindex), sowie einige Ergebnisse für den
Einzelhandelspreisindex.
- Monatsbericht: Die Veröffentlichung enthält zusätzlich
Ergebnisse nach SEA (COICOP) Drei- und Vierstellern und
detailliertere Ergebnisse für den Einzelhandelspreisindex.
Jeweils nach der Umstellung auf ein neues Preisbasisjahr
erscheint zusätzlich in der gleichen Fachserie ein Bericht,
der die neu berechneten Ergebnisse für einen längeren
Zeitraum vorstellt.
Die Fachserie kann über die Homepage des Statistischen
Bundesamtes (www.destatis.de -> Publikationen ->
Fachveröffentlichungen) erworben werden.
Elektronische Veröffentlichungen:
Unter www.destatis.de kann die Fachserie 17, Reihe 7
kostenfrei als PDF-Datei bezogen werden. Zusätzlich
erscheint einmal jährlich ein Jahresbericht mit Ergebnissen
ab 1991 bzw. 1995.
Daten zur Energiepreisentwicklung: In die Querschnitts-
veröffentlichung fließen Preisindizes für die
unterschiedlichen Energiearten als lange Reihen ein. Neben
den Verbraucherpreisindizes werden auch Einfuhr-, Ausfuhr-
und Erzeugerpreisindizes nachgewiesen.
Länderergebnisse können über die Homepage des jeweiligen
Landesamtes abgerufen werden.
8.2 Kontaktinformation:
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Tel: +49 (0) 611 / 75 - 4777
Fax: +49 (0) 611 / 75 - 3622
Kontaktformular: www.destatis.de/kontakt/
8.3 Weiterführende Veröffentlichungen:
Aufsätze zum Verbraucherpreisindex finden Sie in der
Querschnittsveröffentlichung "Wirtschaft und Statistik"
(www.destatis.de), z.B.:
Elbel, Günther; Egner, Ute: "Umstellung der Verbraucher-
preisstatistik auf Basis 2005", 04/2008, S. 339
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2011
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Metadata Updated
2015-08-25 15:15:51
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