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Jahreserhebung über Wärmeerzeugung und -verwendung

Dataset Profile

Odm ID
b56c8b30-b2b5-4a49-9a76-1a8b8e48c236
Title
Jahreserhebung über Wärmeerzeugung und -verwendung
Notes
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
===================================
1.1 Bezeichnung der Statistik:
Jahreserhebung über Erzeugung, Verwendung, Bezug und Abgabe
von Wärme
1.2 Berichtszeitraum:
Berichtsjahr
1.3 Erhebungstermin:
Rücksendetermin für die Erhebungsunterlagen ist der 31. März
nach Ende des Berichtsjahres.
1.4 Periodizität:
jährlich
1.5 Regionaler Erhebungsbereich:
Deutschland
1.6 Erhebungsgesamtheit, Zuordnungsprinzip der
Erhebungseinheiten:
Der Erhebungsbereich wird auf der Grundlage der EU-
einheitlichen Wirtschaftszweiggliederung (NACE) - in
Deutschland: Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe
2008 (WZ 2008) abgegrenzt und umfasst Einheiten der NACE 35
- Energieversorgung - und geht in die aggregierte
Klassifikation "Energie" (NACE Rev. 1) ein.
1.7 Erhebungseinheiten:
Die Erhebung wird bei 1000 Betreibern von Anlagen zur
Wärmeversorgung einschließlich Absorptionsanlagen zur
Kälteerzeugung durchgeführt.
1.8 Rechtsgrundlagen, Verordnungen, Empfehlungen:
Gesetz über die Energiestatistik (EnStatG) vom 26. Juli 2002
(BGBl. I S. 2867), zuletzt geändert durch Artikel 5 des
Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550).
Bundesstatistikgesetz (BstatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I
S. 462, 565) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246).
1.9 Geheimhaltung und Datenschutz:
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 Bundes-
statistikgesetz grundsätzlich geheim gehalten. Nur in
ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen
Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung der
erhobenen Angaben ist nach § 14 Abs. 1 Energiestatistik-
gesetz in Verbindung mit § 16 Abs. 4 Bundesstatistikgesetz
an oberste Bundes- oder Landesbehörden in Form von Tabellen
mit statistischen Ergebnissen zulässig, auch soweit
Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen.
Nach § 14 Abs. 2 EnStatG dürfen an das Umweltbundesamt zur
Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der
Bundesrepublik Deutschland zur Emissionsberichterstattung,
jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, vom
Statistischen Bundesamt Tabellen mit statistischen
Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder
nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Abs. 6
Bundesstatistikgesetz ist es möglich, den Hochschulen oder
sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger
wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung
wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben dann zur Verfügung
zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur
mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten
und Arbeitskraft dem Befragten oder Betroffenen zugeordnet
werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch
für die Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind.
2 Zweck und Ziele der Statistik
================================
2.1 Erhebungsinhalte:
Zum Programm der Erhebung über die Erzeugung, Bezug,
Verwendung und Abgabe von Wärme gehören die Merkmale Angaben
für die Fernwärmeversorgung wie Erzeugung, Bezug,
Wärmebetriebsverbrauch und Abgabe, als auch Angaben für
Heizwerke wie Netto-Wärme-Engpassleistung, Eigenverbrauch,
Brennstoffeinsatz und Wärmeerzeugung sowie Brennstoffbezug
und –bestand nach Brennstoffarten.
2.2 Zweck der Statistik:
Die Erhebung liefert unentbehrliche Daten für die
energiepolitischen Entscheidungen der für die
Energiewirtschaft zuständigen obersten Bundes- und
Landesbehörden.
2.3 Hauptnutzer der Statistik:
Hauptnutzer der Erhebung über Erzeugung, Bezug, Verwendung
und Abgabe von Wärme sind die für die Energiewirtschaft
zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden,
Wirtschaftsverbände, Wissenschaft, die Arbeitsgemeinschaft
Energiebilanzen und der Länderarbeitskreis Energiebilanzen.
2.4 Einbeziehung der Nutzer:
Die von den Nutzern gewünschten Veränderungen im bestehenden
Erhebungsprogramm lassen sich auf nationaler wie auch auf
europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. In
Fachausschüssen, Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen steht die
Erhebung als Teil der Energiestatistiken im fortwährenden
Dialog mit den Nutzern. Zusätzlich wird ein ständiger
Kontakt mit den Wirtschaftsverbänden, der Arbeitsgemein-
schaft Energiebilanzen sowie dem Länderarbeitskreis
Energiebilanzen gepflegt.
3 Erhebungsmethodik
====================
3.1 Art der Datengewinnung:
Die Erhebung über Erzeugung, Bezug, Verwendung und Abgabe
von Wärme ist eine Primärerhebung bei Betreibern von Anlagen
zur Wärmeversorgung einschließlich Absorptionsanlagen zur
Kälteerzeugung. Es besteht Auskunftspflicht. Auskunfts-
pflichtig sind die Leitungen von Unternehmen, Betrieben oder
sonstigen Einrichtungen der Wärmeversorgung sowie die
Leitungen von Unternehmen, Betrieben oder sonstigen
Einrichtungen, die sich der Anlagen zur Verteilung bedienen
(§10 (2) 3.a und b).
3.2 Stichprobenverfahren:
Trifft nicht zu, da Erhebung mit Abschneidegrenze.
3.3 Saisonbereinigungsverfahren: -
3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: -
3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen:
Die Belastung der Unternehmen hält sich in Grenzen, die
Beantwortung der Fragen kann größtenteils dem Rechnungs-
wesen entnommen werden.
4 Genauigkeit
==============
4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit:
Die Genauigkeit der Ergebnisse kann als hoch eingestuft
werden.
4.2 Stichprobenbedingte Fehler: -
4.3 Nicht-stichprobenbedingte Fehler:
Bei der Ermittlung einer Grundgesamtheit, gleichgültig nach
welchem Verfahren, können in geringem Umfang Fehler
auftreten. Zu den nichtstichproben-bedingten Fehlern zählen
auch die Antwortausfälle, die so genannten "echten
Ausfälle". Hierzu gehören alle Betriebe, die nicht oder
nicht rechtzeitig melden, obwohl sie auskunftspflichtig
sind. Die wegen ihrer geringen Zahl zu vernachlässigenden
Antwortausfälle werden durch Schätzwerte ersetzt. Eine
weitere Ergebnisverzerrung kann durch bewusste oder
unbewusste Falschangaben verursacht werden. Durch Einsatz
von Plausibilitätskontrollen, die im Verlauf der
Datenaufbereitung die jeweiligen Angaben sowohl mit den
übrigen Angaben des Betriebes als auch mit den
entsprechenden Vorjahreswerten vergleichen, können
versehentliche Eintragungen weitgehend erkannt und
korrigiert werden.
5 Aktualität
=============
Die Bundesergebnisse liegen Ende des Folgejahres vor.
6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit
===========================================
Die zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit der Daten aus
der Erhebung über Erzeugung, Bezug, Verwendung und Abgabe
von Wärme ist kurzfristig vollständig gegeben. Der
Berichtskreis unterliegt durch Zu- und Abgänge jedoch einer
gewissen Dynamik. Änderung des Berichtskreises führen zu
einer Einschränkung der zeitlichen Vergleichbarkeit. Seit
2003 ist eine räumliche Vergleichbarkeit der Daten für
Deutschland gegeben.
7 Bezüge zu anderen Erhebungen
===============================
Entfällt.
8 Weitere Informationsquellen
==============================
8.1 Publikationswege, Bezugsadresse:
www.destatis.de
8.2 Kontaktinformation:
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Tel: +49 (0) 611 / 75 - 2307
Fax: +49 (0) 611 / 75 - 3961
Kontaktformular: www.destatis.de/kontakt/
8.3 Weiterführende Veröffentlichungen
Weitere Informationen finden Sie im gemeinsamen Internet-
Portal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
unter: www.statistik-portal.de
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2011
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Metadata Updated
2015-08-25 16:00:23
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Platform
ckan
Language
de
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